Gefahrenklassen

Zuordnung von Stoffen zur StörfallV

06. Februar 2017 | Leitfaden

Langfassung zu diesem Dokument

Die korrekte Zuordnung zu den Gefahrenklassen der neuen Störfall-Verordnung ist nicht einfach. Der VCI hat daher insbesondere für Mittelständler eine Orientierungshilfe erarbeitet. Anhang I der neuen Störfall-Verordnung definiert, welche Stoffe oder Gemische als „gefährliche Stoffe“ im Sinne der Verordnung zu erfassen sind. Der Leitfaden kann dabei helfen, für solche Stoffe oder Gemische, die nach der CLP-Verordnung eingestuft sind, eine Zuordnung zu den Gefahrenklassen der neuen Störfall-Verordnung durchzuführen.“

Anwendung der neuen Störfall-Verordnung: Der VCI-Leitfaden hilft dabei, für solche Stoffe oder Gemische, die nach der CLP-Verordnung eingestuft sind, eine Zuordnung zu den Gefahrenklassen der StörfallV durchzuführen. © Seventyfour/stock.adobe.com
Anwendung der neuen Störfall-Verordnung: Der VCI-Leitfaden hilft dabei, für solche Stoffe oder Gemische, die nach der CLP-Verordnung eingestuft sind, eine Zuordnung zu den Gefahrenklassen der StörfallV durchzuführen. © Seventyfour/stock.adobe.com

Die Stoffliste nach Anhang I der 12. BImSchV (StörfallV) vom 9. Januar 2017 definiert, welche Stoffe oder Gemische als gefährliche Stoffe im Sinne der StörfallV zu erfassen sind, und beinhaltet die Mengenschwellen zur Ermittlung von Betriebsbereichen, die unter ihren Anwendungsbereich fallen. In Anhang I, Spalte 2 der StörfallV sind die Gefahrenklassen und namentlich genannte Stoffe aufgeführt, die für die verbindliche Bewertung heranzuziehen sind.

Mit der vorliegenden Orientierungshilfe kann für die nach CLP-Verordnung eingestuften Stoffe oder Gemische über die jeweiligen H-Sätze (Spalte 6) eine Zuordnung zu den Gefahrenklassen der neuen StörfallV durchgeführt werden. Des Weiteren kann über die Kategorisierung nach der StörfallV vom 8. Juni 2005 (Spalte 7) eine Zuordnung zu den Gefahrenklassen und -kategorien sowie Einzelstoffen nach StörfallV 2017 gefunden werden.

Die Tabelle dient jedoch nur als Orientierungshilfe zum Vergleich der bisherigen und der neuen Systematik. Für die korrekte Umstellung auf die CLP-Gefahrenklassen und -kategorien ist häufig eine zusätzliche Informationsbeschaffung zur Einstufung der Stoffe und Gemische erforderlich. Im Zweifelsfall ist eine Bewertung aller vorliegenden Daten gemäß den CLP-Kriterien durchzuführen.

Der Vollständigkeit halber sind auch die namentlich genannten Stoffe gemäß Spalte 1 ab Nr. 2 aufgeführt. Die Anmerkungen und Fußnoten in Spalte 2 entsprechen denjenigen der StörfallV vom 9. Januar 2017.

Die Orientierungshilfe des VCI umfasst insgesamt 9 Seiten und steht im Download-Bereich im Kopf dieser Seite zum Herunterladen bereit.

Hinweis mit Stand 3. Februar 2017: Über das Internetangebot Juris des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ist die aktualisierte Lesefassung der geänderten 12. BImSchV verfügbar. Nach Angaben des BMUB wird auf Basis dieser Fassung eine offizielle Neufassung erstellt. Bis zur Veröffentlichung dieser Neufassung im Bundesgesetzblatt können aber noch ca. vier Wochen vergehen. Die aktuelle Lesefassung finden Sie mit dem hier unterlegten Link.

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 Thilo Höchst

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Thilo Höchst

Abteilungsleitung Umweltschutz, Anlagensicherheit, Verkehr, Chemieparks, Strahlenschutz