DECHEMA-ProcessNet-Arbeitsausschuss

Ereignisaufklärung

18. Mai 2018 | Leitfaden

Unternehmen sollten auch sicherheitsrelevante Ereignisse, die rein rechtlich nicht meldepflichtig sind, sorgfältig untersuchen. Denn aus der Analyse lassen sich häufig Schlüsse ziehen, um solche Ereignisse und Betriebsunterbrechungen zu vermeiden und Prozesse zu verbessern. Der DECHEMA-Leitfaden „Ereignisaufklärung“ unterstützt vor allem Sicherheitsexperten aus kleinen und mittelständischen Betrieben dabei.

Der DECHEMA-Leitfaden „Ereignisaufklärung" unterstützt insbesondere KMU dabei, die Analyse nicht meldepflichtiger Ereignisse zur Verbesserung von Prozessen zu nutzen. - Foto: © kinwun/stock.adobe.com
Der DECHEMA-Leitfaden „Ereignisaufklärung" unterstützt insbesondere KMU dabei, die Analyse nicht meldepflichtiger Ereignisse zur Verbesserung von Prozessen zu nutzen. - Foto: © kinwun/stock.adobe.com

Der DECHEMA-ProcessNet-Arbeitsausschuss „Ereignisse“ hat Anfang Dezember 2017 den Leitfaden „Ereignisaufklärung“ herausgegeben. Damit möchte der Ausschuss vor allem Sicherheitsexperten aus kleinen und mittelständischen Betrieben ein Werkzeug an die Hand geben, um auch nicht meldepflichtige und Beinahe-Ereignisse zu analysieren und daraus Maßnahmen für die Zukunft abzuleiten.

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Foto: © DECHEMA

Auf elf Seiten beschreibt der Leitfaden die Schritte von der Zusammenstellung des Untersuchungsteams über die Analysemethode und die Festlegung von Maßnahmen bis zur Kommunikation der Lehren, die aus dem Ereignis zu ziehen sind. Der Leitfaden ist so aufgebaut, dass er von Personen mit einem technischen Hintergrund, aber ohne umfassende Erfahrung im Bereich der Ereignisaufklärung, genutzt werden kann.

Grundsätzlich sollen sowohl meldepflichtige als auch nicht meldepflichtige und somit anlagensicherheitsrelevante Ereignisse untersucht werden. Die Untersuchung wird zwar nicht ausdrücklich gefordert, ist aber indirekt aus den Vorschriften, vor allem der Störfall-Verordnung und Betriebssicherheitsverordnung, abzuleiten. Gründe, auch nicht meldepflichtige Ereignisse genau zu untersuchen, sind zum Beispiel:

  • das Erkennen von (originären) Ursachen (root causes),
  • die vorausschauende Vermeidung von (meldepflichtigen) Ereignissen (lessons learnt),
  • die Vermeidung von Betriebsunterbrechungen,
  • die Wirkungskontrolle von (Schutz-) Maßnahmen,
  • die Verbesserung von Prozessen
  • und die Sorgfaltspflicht des Betreibers beziehungsweise Arbeitgebers.

INFO: ProcessNet-Arbeitskreis „Ereignisse"

Der ProcessNet-Arbeitsausschuss „Ereignisse" wurde auf Initiative des VCI 1996 zusammen mit der DECHEMA gegründet. Der Arbeitsausschuss unterstützt das Lernen aus sicherheitsrelevanten Ereignissen und stellt dafür unter anderem die Datenbank „Ereignisse" auf Basis evaluierter Informationen über freiwillig gemeldete sicherheitsrelevante Ereignisse oder Beinahe-Unfälle zur Verfügung.

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Dieser Artikel ist in modifizierter Form im chemie report 05/2018 erschienen.

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 Thilo Höchst

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Thilo Höchst

Abteilungsleitung Umweltschutz, Anlagensicherheit, Verkehr, Chemieparks, Strahlenschutz