Corona: Erlasse und Handlungsempfehlungen
Vollzug der abfallrechtlichen Nachweisführung
Während der Corona-Pandemie ist es wichtig, persönliche Kontakte soweit wie möglich zu vermeiden. Das gilt auch für die abfallrechtliche Nachweisführung. Mittlerweile gibt es hierzu Regelungen von mehreren Landesumweltministerien und Landesbehörden, die einen praktikablen abfallrechtlichen Vollzug in den jeweiligen Bundesländern betreffen.
Dem VCI liegen hierzu bisher Erlasse, Handlungsempfehlungen oder Informationen aus folgenden Bundesländern vor, die teilweise sogar noch darüberhinausgehende Hinweise zu anderen Corona-Pandemie-relevanten abfallrechtlichen Bereichen enthalten:
- Baden-Württemberg: Abfallrechtliche Nachweispflichten - Handhabung der Übernahmescheine in der Corona-Virus-Krise: Übergangsweiser Verzicht auf Unterschriften PDF 218 Kb
- Bayern: Abfallrechtliche Nachweispflichten - Handhabung der Übernahmescheine in der Corona-Virus-Krise: Übergangsweiser Verzicht auf Unterschriften PDF 38 Kb
- Berlin: Abfallentsorgung - Vollzug und Überwachung der Abfallentsorgung
- Brandenburg: Abfallrechtliche Nachweisführung — vorübergehende Handhabung der Übernahmescheine angesichts der Entwicklungen um COVID-19 PDF 239 Kb
- Niedersachsen: Abfallrechtliche Nachweispflichten - Handhabung der Übernahmescheine in der Corona-Virus-Krise: Übergangsweiser Verzicht auf Unterschriften PDF 341 Kb
- Nordrhein-Westfalen: Abfallwirtschaft und Coronavirus. Nachweisverordnung - abfallrechtliche Nachweisführung PDF 28 Kb
- Rheinland-Pfalz: Corona-Krise und abfallrechtliche Nachweisführung PDF 488 Kb
- Sachsen-Anhalt: Hinweise zur Abfallentsorgung im Zuge der Corona-Krise PDF 200 Kb
- Sachsen: Abfallrechtliche Nachweispflichten. hier: Handhabung der Übernahmescheine in der Corona-Virus-Krise, Übergangsweiser Verzicht auf Unterschriften PDF 423 Kb
In mehreren anderen Bundesländern sind entsprechende Erlasse nach Informationen des VCI in Vorbereitung.