VCI fordert Sofortmaßnahmen

Zinsschranke verschärft Wirtschaftskrise - VCI fordert Sofortmaßnahmen

02. April 2009 | Bericht

Die Chemie als forschungs- und anlageintensive Industrie ist von den seit 2008 geltenden Regelungen zur Zinsschranke und zu Verlustvorträgen besonders betroffen. Dadurch wird die Aufnahme von Krediten zur Finanzierung von Investitionen und Innovationen erschwert. Deshalb drängt der VCI auf sofortige Korrekturen.

Die seit 2008 geltenden Regelungen zur Zinsschranke und zu Verlustvorträgen erschweren die Finanzierung von Investitionen und Innovationen, für die Kredite aufgenommen werden müssen. Die Chemie ist als forschungs- und anlagenintensive Industrie davon besonders betroffen. Vor allem die neue Zinsschranke entwickelt sich bei sinkenden Gewinnen zum Kostentreiber. Deshalb drängt der VCI auf sofortige Korrekturen.

Die Bundesregierung hat mit ihrer Unternehmenssteuerreform, die seit Anfang 2008 in Kraft ist, richtige Schritte für mehr Wachstum und Beschäftigung in Deutschland eingeleitet. Leider konterkarieren innovations- und investitionsfeindliche Maßnahmen zur Gegenfinanzierung dieses Ziel zum Teil. So machen vor allem die neue Zinsschranke und die Regelungen zu Verlustvorträgen den Unternehmen zu schaffen. Bei der Zinsschranke kommen für die Unternehmen zwei Probleme zusammen: Mit der Einführung der Zinsschranke wird die steuerliche Berücksichtigung betrieblich veranlasster Zinsaufwendungen begrenzt. Danach sind Zinsen nur noch bis zu einer Höhe von 30 Prozent des Gewinns vor Zinsen, Steuern und Abschreibung (EBITDA) als Betriebsausgaben abzugsfähig. In wirtschaftlich schlechten Zeiten sinkt das Betriebsergebnis und gleichzeitig steigen die Zinsen für Kredite. In der gegenwärtigen Finanzmarktkrise wird die Zinsschranke damit zu einer zusätzlichen Belastung für Unternehmen: „Je geringer die Gewinne, desto eher müssen die Unternehmen Steuern auf ihre Kreditzinsen zahlen“, so der Bundesverband der Deutschen Industrie. Auch der VCI kritisiert, dass die Zinsschranke den Unternehmen liquide Mittel entziehe und in einigen Fällen sogar die Substanz des Unternehmens besteuere – macht das Unternehmen Verluste, führt die Zinsschranke dazu, dass der Betrieb trotzdem Steuern zahlen muss. In seinem aktuellen Positionspapier fordert der VCI deshalb als Sofortmaßnahme, die Zinsschranke abzuschaffen oder für zwei Jahre auszusetzen. Zumindest wäre geboten, die Zinsschranke zu entschärfen. Dabei ist rasches Handeln nötig, wie eine Analyse der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) zeigt. Der vbw hat die Bilanzen von 70.000 Firmen ausgewertet. Danach sind in konjunkturell guten Zeiten schon 1.500 Unternehmen von der Zinsschranke betroffen. Bei einem Gewinneinbruch von 25 Prozent steigt die Zahl der betroffenen Unternehmen um 10 Prozent. Die Bundesregierung ging nur von 300 Betrieben aus. Auch die Regelungen zu Verlustvorträgen beim Wechsel der Anteilseigner betreffen gerade junge Hightech-Unternehmen in der Rezession massiv: Seit Jahresanfang 2008 können Käufer von Unternehmen die Verluste des Unternehmens nicht mehr von der Steuer absetzen.

VERLUSTVORTRÄGE WIEDER EINFÜHREN

Unternehmen, die wegen der Finanzmarktkrise auf neue Eigenkapitalmarktgeber angewiesen sind, werden zu einem guten Teil ihre steuerlichen Verlustvorträge verlieren. Damit wird es für einen potenziellen Investor unattraktiv, einen solchen Betrieb zu kaufen. Die auf eine Verlustphase folgenden Gewinne können nicht mehr mit Verlustvorträgen verrechnet werden und die Unternehmen zahlen bereits ab dem ersten Euro Gewinn Steuern. Aufgrund des entstehenden Liquiditätsnachteils können unter Umständen Unternehmenskredite nicht mehr bedient werden. Ist dies für einen potenziellen Investor absehbar, wird häufig eine Sanierung scheitern. Um die Folgen der Krise abzufedern anstatt sie noch weiter zu verschärfen, „sollte die Bundesregierung den Entfall von Verlustvorträgen bei einem Wechsel der Anteilseigner abschaffen“, heißt es in dem VCI-Positionspapier. Unternehmerisches Risiko dürfe nicht steuerlich bestraft werden. Beteiligt sich der Staat am unternehmerischen Erfolg eines Unternehmens, müsse er sich auch zu einem Ausgleich der Verluste bekennen. Der Entfall von Verlustvorträgen ist Gift für Wachstum und Beschäftigung.


  • Zinsschranke: Bremse für Chemie
    Die chemische Industrie ist im Vergleich zu anderen Industriebranchen anlagenintensiverund forschungsintensiver und hat daher einen deutlich höheren Finanzierungsbedarf.Viel mehr Chemieunternehmen sind jetzt in der Wirtschaftskrise von der Zinsschrankebetroffen. Bei einem durchaus realistischen Gewinneinbruch von 30 Prozent und einenAnstieg der Zinsaufwendungen um 20 Prozent steigt der Anteil der ZinsenamVorsteuergewinn des Unternehmens (EBITDA) im Branchen-durchschnitt auf rund 30 Prozent. Das ist die Grenze, die die Zinsschranke vorgibt. Denn gezahlte Zinsen werden nur noch bis zu einer Höhe von 30 Prozent des Gewinns vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) als Betriebsausgaben anerkannt. Sind Gewinneinbruch oder Zinsaufwendungen höher oder liegt ein Chemieunternehmen über dem Chemiedurchschnitt, muss es gerade inder Krise höhere Steuern zahlen. Für die betroffenen Unternehmen bedeutet dies: Die Liquidität der Unternehmen wird durch die Zinsschranke zusätzlich verschlechtert.
  • Kontakt

    Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

    RAin Chin Chin King

    Kontaktperson

    RAin Chin Chin King

    Steuern