Starke Anreize für Investoren

US-Steuerreform heizt Steuerwettbewerb an

18. Juni 2018 | Bericht

Anfang 2018 ist in den USA die größte Steuerreform seit 30 Jahren in Kraft getreten. Ihr Ziel: Unternehmen sollen möglichst viele Neuinvestitionen dort tätigen.

Mit ihrer Steuerpolitik stärken die USA den heimischen Standort. Deutschland hat das Nachsehen, wenn es darauf nicht reagiert. - Foto: © VCI/Daniel
Mit ihrer Steuerpolitik stärken die USA den heimischen Standort. Deutschland hat das Nachsehen, wenn es darauf nicht reagiert. - Foto: © VCI/Daniel

Mit der US-Steuerreform hat sich der internationale Steuerwettbewerb weiter verschärft: Denn der Unternehmenssteuersatz ist von 35 auf jetzt 21 Prozent gesunken. Die Reduktion umfasst somit 14 Prozentpunkte. Das entspricht einer relativen Verringerung des bisherigen Steuersatzes um 40 Prozent. Der Körperschaftsteuersatz wurde somit nahezu halbiert. Vor ihrer Steuerreform zählten die USA zu den Hochsteuer-Ländern. Jetzt liegt Amerika, was die Besteuerung von Kapitalgesellschaften betrifft, im Mittelfeld der OECD-Staaten. Das ist ein starkes Signal an Investoren.

Auch die Abschreibungsmöglichkeiten hat die US-Regierung verbessert: Statt bislang 50 Prozent können Betriebe neu gekaufte Wirtschaftsgüter bis einschließlich 2022 sofort zu 100 Prozent abschreiben. Für alle Unternehmen, die Gewinne erwirtschaften, schafft das einen erheblichen Investitionsanreiz.

Diese positiven Effekte werden flankiert, um Investitionen an den US-Standort zu binden. Zum Beispiel die neue Zinsschranke. Sie erinnert an die deutsche Regelung. Das Abzugsverbot betrifft Nettozinsaufwendungen, die mehr als 30 Prozent des steuerlichen EBITDA, also des Gewinns vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände, betragen. Ab 2022 greift die Zinsschranke ab 30 Prozent des Gewinns vor Zinsen und Steuern (EBIT). Damit möchten die USA zweierlei erreichen: So wollen sie die Steuersenkungen zum Teil gegenfinanzieren. Außerdem möchte man so Anreize für Investitionen in die US-Standorte schaffen. Ersten Stimmen aus der Wirtschaft zufolge wird sich diese Regelung erheblich auf bisher vorteilhafte Gesellschafterfremdfinanzierung durch deutsche Stammhäuser auswirken. Denn sie werden darüber nachdenken, ihre Investitionen mit mehr Eigenkapital zu hinterlegen. Daraus folgt, dass die Zinsaufwendungen für konzernexterne Finanzierungen, die bisher in den US-Gesellschaften angefallen sind, in anderen Ländern erfolgen, zum Beispiel Deutschland.

Sondersteuer BEAT eingeführt

Die neue Sondersteuer BEAT betrifft US-Firmen mit einem Umsatz von mindestens 500 Millionen Dollar. BEAT wird auf Lizenzzahlungen und Dienstleistungsvergütungen von US-Konzernen an ausländische Muttergesellschaften erhoben. Dies kann dazu führen, dass man bisherige Wertschöpfungsketten aus Deutschland in die USA verlagert, indem man Neuinvestitionen dort tätigt.

Eine weitere Regelung ist die Global Intangible Low-Tax-Income (GILTI). Im US-Steuerrecht gibt es bereits eine Hinzurechnungsbesteuerung, die nun erweitert wurde. Sie unterliegt künftig einer effektiven Steuerbelastung von 10,5 Prozent.

Während sogenannte passive, im Ausland erzielte Einkünfte verschärft besteuert werden, gilt für bestimmte inländische, in den USA erzielte Einkünfte eine Präferenzregelung: Gewissermaßen als Gegenstück zur „GILTI-Regelung“ wird ein Sonderabzug für das Foreign Derived Intangible Income (FDII) eingeführt. Das senkt den effektiven Steuersatz, indem man dem Steuerpflichtigen einen Abzug von 37,5 Prozent bis einschließlich 2025 und von 21,875 Prozent ab 2026 auf FDII-Einkünfte gewährt.

Fazit: Die amerikanische Regierung zeigt, wie eine aktive Standortpolitik aussehen kann: Mit ihren Steuervergünstigungen werden die USA attraktiver für Unternehmen. Deutschland muss sich diesem Wettbewerb stellen und zügig Strukturreformen im Steuerrecht angehen, wie auch die Tagung des Instituts Finanzen und Steuern deutlich macht.


INFO: VCI in der Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages

Deutschland braucht eine mutige Steuerreform

„Die Steuerpolitik der letzten Jahre hat zu einer deutlichen Verbreiterung der steuerlichen Bemessungsgrundlage geführt, die keinen Raum mehr für Verschärfungen lässt.“ Dieses klare Resümee zog Berthold Welling, Steuerexperte im VCI, in der Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages. Welling sieht dringenden Reformbedarf: „Unternehmen mit Stammhäusern in Deutschland drohen, im internationalen Wettbewerb ausgebremst zu werden.“ So hätten international ausgerichtete Firmen höhere Steuerquoten in Deutschland als rein national tätige. Umfangreiche Auswertungen von Geschäftsberichten zahlreicher Unternehmen belegten dies. Auch die EU-Kommission komme in ihrer Analyse von Steuerquoten zu diesem Ergebnis.


Dieser Artikel ist im chemie report 06/2018 erschienen.

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