14. Dezember 2010 | Bericht
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VCI-Anmerkungen Aktienrechtsnolle 2011
PDF | 59 kB | Stand: 26. Juli 2011
Der VCI hat zur Vorbereitung einer BDI-Stellungnahme zu ausgewählten Geset-zesänderungen im BMJ-Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes“ vom 2.11.2010 (sog. Aktienrechtsnovelle 2011) Stellung genommen.
Zu den wichtigen Anliegen des VCI gehört es, die gesetzgeberischen Bemühungen zur Eindämmung missbräuchlicher Aktionärsklagen voranzutreiben. Der VCI plädiert daher dafür, die im Entwurf vorgesehene relative Befristung der derzeit unbefristeten Nichtigkeitsklage in eine generelle Befristung auszubauen. Dadurch kann die nachgeschobene Nichtigkeitsklage als taktisches Instrument zur Verzögerung der Eintragung von bedeutenden Hauptversammlungsbeschlüssen ins Handelsregister rechtssicherer entschärft werden.
Die vollständige Stellungnahme (siehe Download-Bereich) enthält Anmerkungen zu aus VCI-Sicht kritischen Gesetzesänderungen und legt zwei Vorschläge zur Ergänzung des Gesetzesentwurfs vor.
Kontakt
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Kontaktperson
Dr. Tobias Brouwer
Bereichsleitung: Recht und Steuern. Unternehmensrecht, Verbandsrecht, Compliance, Corporate Governance
- E-Mail: brouwer@vci.de