Fortentwicklung des Deutschen Corporate Governance Kodex
Unternehmen müssen an Kodex-Änderungen beteiligt werden
Anlässlich vermehrter Kritik am Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), die u. a. auf eine zweifelhafte Legitimation des privaten Standardsetzers sowie mangelnde Transparenz bei Kodex-Änderungen zurückgeführt wird, hatte der VCI bereits im April 2011 Vorschläge zur Fortentwicklung des Deutschen Corporate Governance Kodex erarbeitet.
Nach Auffassung des VCI sollten zur Fortentwicklung des DCGK folgende Änderungen vorgenommen werden:
- Mehr Ruhephasen zwischen Kodex-Änderungen;
- Einbeziehung der fachlich interessierten Öffentlichkeit in den Kodex-Änderungsprozess;
- Ausschluss der Anfechtbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen bei nicht offengelegten Kodex-Abweichungen.
Die Regierungskommission DCGK hatte in ihrer Plenumssitzung am 4. Mai 2011 bereits beschlossen, den Unternehmen mehr Zeit für die Kodex-Umsetzung einzuräumen und die Stakeholder in die Kommissionsarbeit einzubinden.