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Was macht eigentlich die Qualität von Gesetzen aus – im Steuerrecht oder anderen Rechtsgebieten?
Darum ging es bei der Tagung „Chancen guter Gesetzgebung in einer komplexen Welt“. Eingeladen hatten das Institut Finanzen und Steuern (ifst), die Gesellschaft für Rechtspolitik (gfr) sowie die Deutsche Gesellschaft für Gesetzgebung (DGG), unterstützt vom VCI. Prominenteste Rednerin: die Bundesjustizministerin.
In ihrer Keynote zur Veranstaltung sagte Bundesjustizministerin Katarina Barley, dass gute Gesetzgebung nicht einfach sei, denn man müsse sowohl das geltende Recht, als auch künftige Entwicklungen im Blick haben.
Als Beispiel führte die Bundesjustizministerin selbstlernende Algorithmen an. Hierbei machte sie deutlich, dass bei der Nutzung Künstlicher Intelligenz die Verfassungswerte berücksichtigt werden müssen. Doch nicht nur der Fortschritt, sondern auch die Globalisierung mache es nicht leicht, gute und nachhaltige Gesetze zu formulieren. Denn auch hier sei die Folgenabschätzung nicht einfach. Hinzu komme: Nationale und europäische Gesetzgebung zeichne sich durch eine hohe Komplexität, wechselnde Konstellationen sowie durch eine unterschiedliche Sprache und Rechtstraditionen aus.
Langjährige Debatte über„Better Regulation“
Die Beschäftigung mit der Qualität von Gesetzen ist nichts Neues. Bereits unter dem Schlagwort „Better Regulation“ werden spätestens seit den 1980er Jahren Wege und Instrumente einer besseren Gesetzgebung diskutiert – sowohl in der EU als auch in Deutschland. Politiker, Parteien und Bürger fordern bessere, und vor allem verständlichere Gesetze. Im Mittelpunkt der Debatte stehen Gesetze, Rechtsnormen, Organe der Gesetzgebung, Gesetzgebungsverfahren sowie Ziele und Mittel von Gesetzen, aber auch die Rolle des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs.
Seine Schlussfolgerung: Gute Gesetze seien demokratisch legitimierte Gesetze. Dazu gehöre eine öffentliche Diskussion sowie ein ordentlicher Gesetzgebungsprozess. So kritisierte Kirchhof ebenfalls, wenn das Parlament Regierungsentscheidungen lediglich nachvollzieht, so beispielsweise beim Ende der Wehrpflicht oder beim Atomausstieg nach Fukushima. Ebenso wie Barley bewertete auch Kirchhof den Einsatz von Algorithmen zwar als technischen Fortschritt. Er warnte aber vor einer Steuerung der Gesellschaft durch Algorithmen. Regeln, durch Programmierer gesetzt, würden nicht kontrolliert und seien nicht demokratisch legitimiert. Als nachvollziehbares Beispiel nannte er Kreditanträge, die durch Algorithmen gesteuert werden.
Haas ergänzte, die Komplexität der Lebenssachverhalte sei gegeben, ausreichend Zeit zur Gesetzgebung würde aber zur Verfügung stehen, wenn man sich auf die strategisch wichtigen Dinge konzentriere.
Von Zeitdruck und Gesetzgebungstechnik
Die Vielzahl neuer Gesetze und ihre vermehrten Änderungen sowie der enorme Zeitdruck bei Gesetzgebungsverfahren beschäftigte Redner und Diskussionsteilnehmer der Tagung von ifst, gfr und DGG gleichermaßen.
Die zweitägige Veranstaltung deckte Schwachstellen der Gesetzgebung auf: Vor allem Zeitdruck, Komplexität der Themen und Berücksichtigung von Sachzwängen stehen guter Gesetzgebung im Wege. An diesen Schwachstellen soll im Rahmen vertiefender Workshops und Diskussionen weiter gearbeitet werden. Der VCI wird sich an der Debatte weiter beteiligen und konkrete Lösungsvorschläge erarbeiten.
Am Rande der Veranstaltung standen die Referenten zu den folgenden Fragen Rede und Antwort:
Sehen Sie Defizite in der Kultur unserer Demokratie? Muss die Öffentlichkeit mehr in die Gesetzgebung eingebunden werden?
Wie beurteilen Sie das Verhältnis von EU-Recht und nationalen Gesetzen? Was gilt es bei der Harmonisierung zu beachten?
Katarina Barley, Bundesministerin für Justiz und Verbraucherschutz
Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley; Dauer: 3:24 Minuten -Copyrigght:
ifst/Michael Günther
Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts
Professor Dr. Ferdinand Kirchhof; Dauer: 3:20 Minuten - Copyright:
ifst/Michael Günther
Wolfgang Haas, Leiter des Zentralbereichs Recht, Steuern, Versicherung und Intellectual Property der BASF SE und Vorsitzender des VCI-Rechtsausschusses
RA Dr. Wolfgang Haas; Dauer: 2:26 Minuten - Copyright:
ifst/Michael Günther
Friederike Rotsch, Group General Counsel bei Merck KGaA und Mitglied des VCI-Rechtsausschusses