22. April 2021 | Position
Langfassung zu diesem Dokument
Nachdem der Regierungsentwurf eines Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes (TraFinG) am 14. April 2021 in erster Lesung im Bundestag diskutiert wurde, fand am 26. April 2021 die öffentliche Anhörung zu dem Entwurf vor dem federführenden Finanzausschuss statt.
In unserer, um Hinweise zur Bundesratsstellungnahme ergänzten Position sprechen wir uns insbesondere dafür aus, statt der geplanten Streichung der Mitteilungsfiktion für Meldungen an das Transparenzregister (§ 20 Abs. 2 GwG) nach anderen, weniger belastenden Lösungen für die angestrebte Registervernetzung zu suchen.
Mit der vorgesehenen Verpflichtung der betroffenen Unternehmen/Vereinigungen, künftig mehrere Register parallel führen zu müssen, trägt der Entwurf dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht hinreichend Rechnung. Eine parallele Registerführung ist zudem deutlich fehleranfälliger und würde daher den Transparenzzwecken eher schaden als nützen. Zielführender ist es vielmehr, die digitale Vernetzung der bestehenden Register mit dem Transparenzregister zu optimieren oder die Informationen insgesamt in ein zentrales Register zu überführen. Die mit dem neuerlichen Entwurf des BMWi für ein Unternehmensbasisdatenregistergesetz (UBRegG) verfolgte „Once-only“-Lösung sollte daher auch als Erfüllungstatbestand hinsichtlich der geldwäscherechtlichen Mitteilungspflichten in Betracht gezogen werden. Jedenfalls sollten börsennotierte Gesellschaften weiterhin von einer Registerpflicht befreit bleiben, wie dies auch von der vierten EU-Geldwäscherichtlinie gedacht ist.
Kontakt
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Kontaktperson
Dr. Tobias Brouwer
Abteilungsleitung Recht und Steuern, Compliance, Unternehmens- und Verbandsrecht
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