16. Februar 2022 | Bericht
Auch nach Corona möchte das Bundesjustizministerium virtuelle Hauptversammlungen ermöglichen.

Das Bundesjustizministerium hat die Verbändeanhörung zum Entwurf für ein „Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften“ gestartet. Mit dem Gesetz soll die virtuelle, also aktionärspräsenzlose, Hauptversammlung dauerhaft als vollwertige Alternative zur Präsenzversammlung im Aktiengesetz verankert werden. Eine neue gesetzliche Grundlage ist erforderlich, weil die Corona-Notgesetze, die seit Beginn der Pandemie digitale Versammlungen unter Einschränkung von Aktionärsrechten ermöglichen, Ende August 2022 auslaufen.
Was ist geplant?
Nach dem Gesetzentwurf muss die virtuelle Hauptversammlung durch den Satzungsgeber legitimiert werden, wobei die Legitimation spätestens alle fünf Jahre erneuert werden muss. Der Entwurf führt auf, unter welchen Voraussetzungen eine aktionärspräsenzlose Hauptversammlung abzuhalten ist. Dazu zählen bereits bekannte Elemente wie die vollständige Bild- und Tonübertragung der Versammlung. Auch bleibt es bei der Möglichkeit, die Ausübung einzelner Aktionärsrechte, wie insbesondere das Fragerecht, ins Vorfeld der Versammlung zu verlegen.
Neu hinzugekommen ist, dass Aktionäre Reden per Videokommunikation auch in der virtuellen Hauptversammlung halten können sollen. Ebenso ist vorgesehen, dass Anteilseigner die Möglichkeit haben sollen, während der Übertragung Nachfragen zu stellen. Um den nahtlosen Übergang ins digitale Zeitalter zu gewährleisten, sieht der Entwurf eine Übergangsregelung vor, die es Unternehmen erlaubt, in der Saison für Hauptversammlungen 2023 noch einmal ohne Satzungsgrundlage eine virtuelle Veranstaltung durchzuführen, um rein digital die erforderlichen Satzungsbeschlüsse herbeizuführen.
Der VCI hat den rechtspolitischen und wissenschaftlichen Prozess zur Reform der virtuellen Hauptversammlung von Beginn an aktiv begleitet (vgl. VCI-Position zur Reform der Hauptversammlung ). Wir werden uns auch jetzt an der Verbändekonsultation beteiligen. Stellungnahmen können beim Bundesjustizministerium bis zum 11. März 2022 eingereicht werden.
Kontakt
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Kontaktperson
Dr. Tobias Brouwer
Abteilungsleitung Recht und Steuern, Compliance, Unternehmens- und Verbandsrecht
- E-Mail: brouwer@vci.de