23. September 2021 | Position
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VCI-Position zur Reform der Hauptversammlung
PDF | 1 MB | Stand: 23. September 2021
Möglichkeiten zur zukunftsorientierten Weiterentwicklung virtueller Hauptversammlungen.

Die Erfahrungen unter dem COVID-19-Gesetz vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 569, 570, geändert durch Gesetz vom 22.12.2020, BGBl. I. S. 3328, 3332), das jüngst durch das Aufbauhilfegesetz 2021 (BGBl. I. S. 4147, 4153) bis zum 31. August 2022 verlängert worden ist, haben gezeigt, dass sich virtuelle, also aktionärspräsenzlose Hauptversammlungen als neues Versammlungsformat grundsätzlich bewährt haben. Erst die Ermöglichung einer auch für die Durchführung von Großversammlungen praktikablen und rechtssicher gestalteten Aktionärsbeteiligung im Wege der elektronischen Kommunikation hat großen Teilen der inländischen, vor allem aber auch der ausländischen Aktionäre einen effektiven Weg eröffnet, sich substanziell an der Hauptversammlung zu beteiligen. Das erhebliche Ressourcen- und Kosteneinsparungspotenzial rein virtueller Aktionärstreffen ist ein weiterer positiver Nebeneffekt, dem gerade in der aktuellen Nachhaltigkeitsdebatte keine unbedeutende Rolle zukommt.
Wir plädieren daher für eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung der virtuellen Hauptversammlung als dauerhafte gesetzliche Option zur Präsenzversammlung auch für die Zeit nach dem Auslaufen der Übergangsregelungen Ende August 2022. Dabei unterstützen wir den Beschluss der 92. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister vom 16. Juni 2021, wonach die Rechte der Aktionäre in der virtuellen Hauptversammlung „unter Berücksichtigung der Besonderheit elektronischer Kommunikation mit denen in einer Präsenzveranstaltung gleichwertig“ sein sollten. Um dieses Ziel zu erreichen, hat der VCI Leitgedanken zusammengestellt, die bei der Reform der gesetzlichen Bestimmungen über die Durchführung von Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften berücksichtigt werden sollten.
Kontakt
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Kontaktperson
Dr. Tobias Brouwer
Abteilungsleitung Recht und Steuern, Compliance, Unternehmens- und Verbandsrecht
- E-Mail: brouwer@vci.de