17. Mai 2022 | Position
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Verbändeposition zum Regierungsentwurf zur Einführung virtueller Hauptversammlungen
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Der Gesetzesentwurf zur Einführung virtueller Hauptversammlungen hält einem Praxistest nicht stand.

Der vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Gesetzesentwurf zur Einführung virtueller Hauptversammlungen hält einem Praxistest nicht stand. Der VCI fordert daher mit weiteren Organisationen wie BDI und Deutschem Aktieninstitut, den Vorschlag zu überarbeiten.
Das Bundeskabinett hat Ende April den Entwurf eines „Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung weiterer Vorschriften“ beschlossen. Der Entwurf wurde am 12.04.22 in erster Lesung des Bundestags dem federführenden Bundestagsrechtsausschuss überwiesen.
Im Gegensatz zum gut austarierten Referentenentwurf sieht der Regierungsentwurf nach Auffassung des VCI eine undifferenzierte Übertragung der Art und Weise der Ausübung der Aktionärsrechte aus der Welt der Präsenzversammlung in die Welt der virtuellen Versammlung vor: Er verzichtet auf wichtige Filterfunktionen aus dem Referentenentwurf zur angemessenen Kanalisierung von Fragen und Wortbeiträgen. Und damit geht er an den Bedürfnissen und realen Gegebenheiten deutscher Hauptversammlungen vorbei. Zusammen mit den weiterhin vorgesehenen Beteiligungsmöglichkeiten im Vorfeld der virtuellen Versammlung führt der Regierungsentwurf zudem zu „gedoppelten“ Aktionärsrechten und Abläufen in der virtuellen Hauptversammlung. Dadurch droht die Gefahr, dass das im Regierungsentwurf vorgesehene Modell der virtuellen Hauptversammlung – wie schon die heute gesetzlich möglichen Hybridvarianten – nicht nur für größere Publikumsgesellschaften eine kaum oder gar nicht genutzte Option bleibt.
In einer gemeinsamen Verbändeposition setzen sich daher der VCI sowie der BDI, Bitkom, BUJ, DAI, DIRK und GDV für eine Überarbeitung des Gesetzesentwurfs im jetzt anlaufenden parlamentarischen Verfahren ein.
In der Verbändestellungnahme fordern die sieben Organisationen vor allem effektive Gestaltungsmöglichkeiten zur rechtssicheren Handhabung von Fragen und Wortbeiträgen. Sie sollten zugleich zu einer Entzerrung der Hauptversammlung führen und eine grundsätzliche Pflicht zum Vorabeinreichen von Anträgen enthalten, um Zufallsmehrheiten im Fall von Ad-hoc-Anträgen zu vermeiden. Notwendig sei auch eine Reform des Beschlussmängelrechts.
Pressemitteilung vom 27.04.2022 - Rückschritt in die analoge Welt
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Abteilungsleitung Recht und Steuern, Compliance, Unternehmens- und Verbandsrecht
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