VCI-Stellungnahme zum Konsultationspapier
DG SANCO zu alternativen Streitbeilegungsverfahren 2011
Der VCI äußert sich im Rahmen der Konsultation der EU-Kommission zu „Alternative Dispute Resolution (ADR)-Verfahren“ grundsätzlich offen für eine Stärkung der alternativen Streitbeilegung.
Derartige Verfahren können aus der Sicht des VCI eine sinnvolle Alternative, insbesondere zu kollektiven gerichtlichen Rechtsdurchsetzungsverfahren darstellen. Nach Auffassung des VCI sollte sich die EU-Kommission, aufgrund ihrer fehlenden Ermächtigung für verbindliche Maßnahmen, darauf beschränken, Eckpunkte für derartige Verfahren auszuarbeiten.
Zu diesen gehören aus Sicht des VCI insbesondere folgende Elemente:
- Die Nutzung muss auf freiwilliger Basis erfolgen.
- Die Durchsetzbarkeit der Ergebnisse muss gewährleistet sein.
- Es muss die Möglichkeit einer gerichtlichen Verfahrens- und Ergebniskontrolle bestehen.
- Die Ergebnisse müssen für die Beteiligten zu einer endgültige Klärung des Rechtsstreits führen
- Individuelle und kollektive Folgeklagen müssen ausgeschlossen sein.
- Beteiligungsformen nach dem „Opt-out“-Model sind ausgeschlossen.
- Es gilt das „loser-pays-Prinzip“.
- Finanzielle Drittinteressen sind ausgeschlossen.
- Die Verfahrensgrundsätze orientieren sich an den kontinental-europäischen Rechtstraditionen.