Gemeinsame Position von BAVC und VCI

Wahrung der Menschenrechte in der Lieferkette

24. Juni 2020 | Position

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Die Wahrung der Menschenrechte hat für uns höchsten Stellenwert. Die Unternehmen in unserer Branche sind sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und arbeiten intensiv daran, ihr Lieferkettenmanagement auszubauen und weiter zu verbessern. Hierbei werden sie durch die Nachhaltigkeitsinitiativen Chemie³ und Together for Sustainability unterstützt.

Die Chemiebranche ist sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und arbeitet intensiv daran, ihr Lieferkettenmanagement weiter zu verbessern. - Foto: © blvdone - Fotolia.com
Die Chemiebranche ist sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und arbeitet intensiv daran, ihr Lieferkettenmanagement weiter zu verbessern. - Foto: © blvdone - Fotolia.com
  • Die Wahrung der Menschenrechte in der Lieferkette ist eine globale Herausforderung, die internationale Lösungen erfordert. Während gemäß der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) den Staaten die primäre Verantwortung zukommt, die Menschenrechte zu schützen, ist es die Verantwortung der global tätigen Unternehmen, die Menschenrechte zu achten. Da Lieferketten global vernetzt sind, würde eine rein nationale Perspektive zu Intransparenz und unterschiedlichen Bewertungsmaßstäben führen und somit ein „Level Playing Field“ verhindern. Im Fall einer gesetzlichen Verankerung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten von Unternehmen sollten deshalb deren Inhalt und Anforderungen durch eine anerkannte internationale Organisation bestimmt werden. Die Europäische Union könnte als Vorreiter einen starken Impuls für eine solche globale Initiative setzen, um so möglichst viele weitere Staaten einzubeziehen.
  • Menschenrechte in der Lieferkette sind aufgrund der vielschichtigen und unterschiedlichen politischen, soziokulturellen und religiösen Einflüsse und Schutzbereiche eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass international anerkannte Menschenrechte durch souveräne Staaten uneinheitlich ausgelegt und angewandt werden und sich Unternehmen an geltendes nationales Gesetz halten müssen.
  • Im Rahmen eines Lieferkettengesetzes muss die Rollenverteilung zwischen Staaten und Unternehmen entsprechend der UN-Leitprinzipien gewahrt sein. Das bedeutet insbesondere, dass staatliche Aufgaben der Daseinsvorsorge nicht auf die Unternehmen verlagert werden dürfen. Leistungsrechte wie etwa das Recht auf Wohnraum, Bildung, medizinische Versorgung, Meinungs- und Versammlungsfreiheit richten sich zuvörderst an die staatlichen Organe.
  • Gesellschaftliche Verantwortung und Haftung müssen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Von Unternehmen darf nur das verlangt werden, was mit Blick auf ihren Unternehmenszuschnitt und ihre Einflussnahme-Möglichkeiten angemessen ist. Sorgfaltspflichten zur Beachtung von Menschenrechten durch Zulieferbetriebe müssen daher auf solche der ersten Ebene (direkte bzw. One-Tier-Lieferkette) beschränkt sein.
  • Es bedarf einer intelligenten Mischung an Maßnahmen, damit sich die Menschenrechtsbedingungen vor Ort verbessern. Soft Law sollte nicht unterschätzt und Hard Law nicht überschätzt werden. Zielführend ist vielmehr ein Smart Mix, der Unternehmen die erforderlichen Ermessens- und Beurteilungsspielräume zur Wahrnehmung ihrer gesellschaftlichen Verant-wortung zugesteht.
  • Berichtspflichten sollten mit den bereits bestehenden Vorgaben im Zusammenhang mit nicht-finanzieller Berichterstattung in Einklang gebracht werden, um zusätzlichen Aufwand zu vermeiden.
  • Spannungsverhältnisse aufgrund widerstreitender und widersprechender Regelungen (sog. Conflicting Rules) müssen vermieden bzw. abgebaut werden. Es bedarf insbesondere einer Klärung, welche Form des Engagements in Bereichen mit Wettbewerbsrelevanz zulässig sind. Das gilt etwa für horizontale Brancheninitiativen und vertikale Maßnahmen entlang der Lieferkette. Die Politik ist hier ein unverzichtbarer Partner, in ihrem Aufgabenbereich die erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen.

Nur im engen Schulterschluss mit den politisch Verantwortlichen kann es gelingen, die große gesamtgesellschaftliche Herausforderung anzunehmen und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten, um das Ziel der Beachtung der Menschenrechte in der Lieferkette zu erreichen.

Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Dr. Tobias Brouwer

Kontaktperson

Dr. Tobias Brouwer

Abteilungsleitung Recht und Steuern, Compliance, Unternehmens- und Verbandsrecht

 Simone Heinrich

Kontaktperson

Simone Heinrich

Abteilungsleitung Nachhaltigkeit