Verantwortung für Schutz der Menschenrechte steigt
Nationaler Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte beschlossen
Mitte Dezember 2016 hat das Bundeskabinett den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Die Bundesregierung setzt damit die entsprechenden Leitprinzipien der Vereinten Nationen um. Das hat auch für die chemische Industrie große Relevanz.

Laut Nationalem Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) sollen bis 2020 mindestens 50 Prozent aller in Deutschland ansässigen Unternehmen mit über 500 Beschäftigten die im NAP vorgeschriebenen Elemente menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht in ihre Unternehmensprozesse integriert haben oder zumindest darlegen, warum dies für das Unternehmen nicht relevant ist. Ab dem Jahr 2018 wird die Umsetzung des NAP jährlich überprüft.
Der Hintergrund
Die zunehmende Globalisierung führt dazu, dass Geschäftstätigkeiten und Lieferketten von Unternehmen immer internationaler werden. Wegen möglicher Reputationsverluste und Haftungsrisiken wird es deshalb für die Betriebe wichtiger, dass auch ihre Lieferanten Umwelt- und Sozialstandards einhalten. Eine besondere Rolle spielt dabei die Achtung der Menschenrechte. Denn die Öffentlichkeit erwartet zu Recht von allen Unternehmen, unabhängig von der Branchenzugehörigkeit, ihrer Größe oder ihrem operativen Umfeld, dass sie bei ihrer Geschäftstätigkeit nachteilige menschenrechtliche Auswirkungen verhüten oder mildern. Bei Missachtung der Menschenrechte drohen den Unternehmen neben einem spürbaren Reputationsverlust auch Geldbußen in einer Höhe von bis zu 10 Millionen Euro. Außerdem können Opferverbände vor deutschen Gerichten klagen. Ein prominentes Beispiel hierfür ist die Klage der Opfer des Brandes in der Textilfabrik Ali Enterprises, Karatschi, gegen den Textilhändler KIK vor dem Landgericht Dortmund.
Die fünf Kernelemente des NAP
Der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte definiert fünf Kernelemente:
- Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte
- Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte
- Maßnahmen zur Abwendung potenziell negativer Auswirkungen und Überprüfung deren Wirksamkeit
- Berichterstattung
- Beschwerdemechanismus
- Zentrale Informationsplattform der Bundesregierung zum NAP
- Noch bis 9. März 2018 anmelden: Fachveranstaltung „Nachhaltigkeit in der Lieferkette" von Chemie³ am 21. März 2018 in Frankfurt am Main - mit Vorstellung des Leitfadens „Nachhaltiges Lieferantenmanagement für mittelständische Unternehmen der chemischen Industrie“ und Praxisberichten von Teilnehmern eines Pilotprjektes und weiteren Unternehmen