Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP)

NAP-Monitoring ist richtungsweisend für mögliche gesetzliche Regelung

15. April 2020 | Bericht

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  • Gemeinsamer Appell von BDI, VCI, VDA, VDMA, WVMetalle, ZVEI und textil+mode zur 2. Befragungsrunde zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP)

    PDF | 52 kB | Stand: 09. März 2020

Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) fand von März bis Mai 2020 die zweite und letzte Erhebungsphase des Monitorings statt. Eine breite Beteiligung der Wirtschaft war von großer Bedeutung, denn die Ergebnisse des Monitorings sind richtungsweisend für das weitere Vorgehen der Bundesregierung rund um menschenrechtliche Sorgfaltspflicht und gesetzliche Regelungen dazu. Den gemeinsamen Appell von sieben Wirtschaftsverbänden, darunter der VCI, an die deutsche Wirtschaft zur Teilnahme an der aktuellen Befragung finden Sie im Downloadbereich im Kopf dieser Seite.

Mit dem Nationalen Aktionsplan Menschenrechte (NAP) soll sichergestellt werden, dass Unternehmen Menschenrechte entlang der Lieferkette gewährleisten. - Foto: © BMAS
Mit dem Nationalen Aktionsplan Menschenrechte (NAP) soll sichergestellt werden, dass Unternehmen Menschenrechte entlang der Lieferkette gewährleisten. - Foto: © BMAS

Nach Angaben des Auswärtigen Amts wurden im Rahmen des NAP-Monitorings ca. 2.200 Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern angeschrieben. Die Unternehmen erhielten eine E-Mail mit einem Link zum Online-Fragebogen. Parallel wurden die jeweiligen Geschäftsführungen per Brief informiert. Aufgrund der COVID-19-Pandemie und der schwierigen Situation, die daraus für viele Unternehmen entstand, hatte das Auswärtige Amt die Frist zur Beantwortung des Fragebogens bis Ende Mai 2020 verlängert. Die Veröffentlichung der Monitoring-Ergebnisse wird im Laufe des Sommers erwartet.

Über den NAP

2016 hat die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verabschiedet. Er richtet sich an alle Unternehmen. Ziel ist die Gewährleistung der menschenrechtlichen Sorgfalt von Unternehmen entlang der Wertschöpfungs- und Lieferketten. Dazu formuliert der NAP fünf Kernelemente, die die Unternehmen in ihre Prozesse integrieren sollen:

  • Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte
  • Verfahren zur Ermittlung tatsächlicher und potenziell nachteiliger Auswirkungen auf die Menschenrechte
  • Maßnahmen zur Abwendung potenziell negativer Auswirkungen und Überprüfung von deren Wirksamkeit
  • Berichterstattung
  • Beschwerdemechanismus

Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht die Möglichkeit einer gesetzlichen Regelung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten auf nationaler bzw. europäischer Ebene vor, falls bis 2020 nicht mindestens die Hälfte der in Deutschland ansässigen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten die im NAP beschriebenen Prozesse umsetzt. Der Stand der Umsetzung des NAP wird in einem Monitoring unter Federführung des Auswärtigen Amts überprüft.

2019 hat dazu die erste repräsentative Erhebung stattgefunden. Die Ergebnisse werden in einem Zwischenbericht veröffentlicht. Die offiziellen Informationen finden sich auf der Website des Auswärtigen Amts. Auf Grundlage der Ergebnisse der zweiten Erhebungsphase 2020 will die Bundesregierung über weitere Schritte entscheiden, zu denen auch gesetzliche Maßnahmen gehören können.

Mehr zum Thema

Ein Chemie³-Leitfaden unterstützt beim schrittweisen Aufbau eines nachhaltigen Lieferkettenmanagements. Dabei werden die Anforderungen des NAP berücksichtigt. Weitere Infos bietet das Webportal www.chemiehoch3.de. Bei Fragen können Sie auch eine E-Mail an nachhaltigkeit@chemiehoch3 .de schicken.

Das NAP-Helpdesk der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung (AWE) arbeitet im Auftrag der Bundesregierung. Als Erstberatungsstelle für Unternehmen zum NAP steht es für Fragen rund um das Monitoring zur Verfügung. Weitere Infos: www.wirtschaft-entwicklung.de/nachhaltigkeit


Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

 Simone Heinrich

Kontaktperson

Simone Heinrich

Abteilungsleitung Nachhaltigkeit