Menschenrechte in der Lieferkette

Nationales Sorgfaltspflichtengesetz kommt

02. September 2020 | Bericht

Bereits Ende 2016 hatte die Bundesregierung den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verabschiedet. Von 2018 bis Mitte 2020 wurde geprüft, wo die deutschen Unternehmen bei der Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht in ihren Prozessen stehen. Sollten weniger als 50 Prozent die Erwartungen erfüllen, wollte die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag gesetzliche Maßnahmen ergreifen. Dieses Vorhaben wird jetzt umgesetzt.

Nach derzeitigem Stand will das Bundeskabinett die Eckpunkte für das Lieferkettengesetz im September 2020 beschließen. -Bild: © N.Theiss/stock.adobe.com
Nach derzeitigem Stand will das Bundeskabinett die Eckpunkte für das Lieferkettengesetz im September 2020 beschließen. -Bild: © N.Theiss/stock.adobe.com

Die Bundesminister Hubertus Heil und Gerd Müller präsentierten im Juli 2020 in Berlin die Resultate der zweiten NAP-Unternehmensbefragung: Weniger als 20 Prozent der Teilnehmer aller Branchen erfüllen demnach die geforderten Maßstäbe. Die notwendige Quote des Aktionsplans wurde damit verfehlt. Aus Sicht der befragten Unternehmen wird jedoch zu Recht kritisch bemerkt, dass alle der 37 abgefragten Kriterien bestanden werden mussten, um am Ende als „Erfüller“ zu gelten.

Eckpunkte für ein Gesetz

Fest steht: Die Eckpunkte für ein Sorgfaltspflichtengesetz sollen nun zeitnah im Kabinett beschlossen werden. Die Planungen der Bundesregierung sehen vor, dass ein nationales Lieferkettengesetz noch in dieser Legislaturperiode kommt. Aus VCI-Sicht sind solche nationalen Alleingänge nicht zielführend. Globale Lieferketten benötigen einen größeren, zumindest einen europäischen Ansatz. Um ein Level-Playing-Field für die Unternehmen in Deutschland zumindest in Europa zu erreichen, bedarf es der klaren Maßgabe, dass eine vorgezogene nationale Regelung später in einer europäischen aufgeht, beispielsweise über eine Sunset-Clause. Hierfür macht sich der VCI stark.

Chemie bringt sich ein

Mit den bereits bestehenden Initiativen Chemie³, Responsible Care (RC) und Together for Sustainability (TfS) hält die Branche vielfältige Lösungsansätze bereit. In der Pharmaindustrie gibt es zusätzlich die Pharmaceutical-Supply-Chain-Initiative (PSCI). Die chemisch-pharmazeutische Industrie ist also gut gerüstet, um sich mit viel Praxiserfahrung in den politischen Prozess einzubringen. Die gute Vorarbeit kann sich hier bezahlt machen, gerade wenn es gilt, eine praktikable Lösung zu erarbeiten.

Gutes Zeugnis für Chemie und Pharma

Belegt wird die bisherige Leistung der Branche auch durch eine Studie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) . Sie analysiert menschenrechtliche Risiken entlang ganzer Wertschöpfungsketten und erfasst, welche Branchenaktivitäten zur Ausübung menschenrechtlicher Sorgfalt bereits umgesetzt werden. Die chemisch-pharmazeutische Industrie gehört zu den elf so genannten „Fokusbranchen“. Jedoch wird sie aufgrund der bestehenden Initiativen (Chemie³, RC, TfS, PSCI) „in Bezug auf branchenweite Aktivitäten zur Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht“ als „vergleichsweise fortgeschritten“ angesehen.


Mehr zum Thema:

Gemeinsame Position von BAVC und VCI zum Thema „Wahrung der Menschenrechte in der Lieferkette“

Chemie³-Webinar „Wirtschaft & Menschenrechte: Aktuelle Entwicklungen zum Lieferkettenmanagement" am 2. Oktober 2020“


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