Europäisches Lieferkettengesetz

Kommissionsvor­schlag schießt übers Ziel hinaus

23. Februar 2022 | Pressemitteilung

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Der Vorschlag der EU-Kommission für ein europäisches Lieferkettengesetz trifft bei BAVC und VCI auf ein negatives Echo.

Der Vorschlag der EU-Kommission für ein europäisches Lieferkettengesetz bedeute eine Verschärfung gegenüber der nationalen Gesetzgebung, so BAVC und VCI. © Chatchai/stock.adobe.com
Der Vorschlag der EU-Kommission für ein europäisches Lieferkettengesetz bedeute eine Verschärfung gegenüber der nationalen Gesetzgebung, so BAVC und VCI. © Chatchai/stock.adobe.com

Ziel des Gesetzes müsse es sein, rechtssichere und praktikable Regeln zu schaffen, so Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) und Verband der Chemischen Industrie (VCI). Das leiste der Vorschlag nicht ausreichend.

Nicht nachvollziehbar sei, so die Chemieverbände, dass mittelständische Unternehmen in die Regelung aufgenommen würden. Das bedeute eine deutliche Verschärfung gegenüber der nationalen Gesetzgebung. „Der Vorschlag der Kommission ist wirklichkeitsfremdes Wunschdenken und schießt gefährlich übers Ziel hinaus. So wenig wie Gesetze der EU in fernen Ländern Gültigkeit haben, so wenig kann ein Mittelständler dort seine Lieferkette bewerten. Kein Unternehmen darf durch unrealistische Ansprüche überfordert und in Haftung genommen werden“, so VCI-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Große Entrup. Die meisten Betriebe hätten weder das Personal noch die Möglichkeiten, um die gesamte Lieferkette bewerten zu können.

„Gesellschaftliche Verantwortung und Haftung müssen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen“, betont BAVC-Hauptgeschäftsführer Klaus-Peter Stiller. „Von Unternehmen darf nur verlangt werden, was mit Blick auf ihren Zuschnitt und ihre Möglichkeiten der Einflussnahme machbar ist. Sorgfaltspflichten müssen deshalb auf unmittelbare Zulieferer beschränkt sein.“

Eine zusätzliche zivilrechtliche Haftung lehnen die Verbände strikt ab. So haben europäische Unternehmen in der Regel keinen ausreichenden Einfluss, um europäische Standards weltweit durchzusetzen. Unternehmen dürften deshalb nur dann zivilrechtlich haften, so BAVC und VCI, wenn sie die Menschenrechtsverletzung unmittelbar selbst verursacht haben.

Zudem sei es wichtig, dass die EU auch Branchenstandards für die Einhaltung von Sorgfaltspflichten anerkenne. Damit würden branchengerechte Lösungen möglich. So habe die Nachhaltigkeitsinitiative Chemie3 damit begonnen, einen Branchenstandard für nachhaltige Wertschöpfungsketten als Hilfestellung für Unternehmen zu entwickeln.

Der Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) ist der tarif- und sozialpolitische Spitzenverband der chemischen und pharmazeutischen Industrie sowie großer Teile der Kautschuk-Industrie und der kunststoffverarbeitenden Industrie. Er vertritt die Interessen seiner 10 regionalen Mitgliedsverbände mit 1.900 Unternehmen und 580.000 Beschäftigten gegenüber Gewerkschaften, Politik und Öffentlichkeit.

Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) vertritt die wirtschaftspolitischen Interessen von über 1.700 deutschen Chemie- und Pharmaunternehmen sowie deutschen Tochterunternehmen ausländischer Konzerne gegenüber Politik, Behörden, anderen Bereichen der Wirtschaft, der Wissenschaft und den Medien. 2021 setzte die Branche rund 220 Milliarden Euro um und beschäftigte über 466.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Kontakt:

  • BAVC
    Sebastian Kautzky, Geschäftsführer Kommunikation, Pressesprecher
    Tel.: +49 611 77881 61, E-Mail: sebastian.kautzky@bavc.de
  • VCI
    Jörg-Olaf Jansen, Referent
    Telefon: +49 69 2556-1451, E-Mail: jansen@vci.de