Corona: Das Luftfahrt-Bundesamt zu Gefahrgut-Transporten

Ausnahmen für Gefahrgut-Schulungen

06. April 2020 | Bericht

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  • 2 - Circular to the dangerous goods recurrent training requirements of NFL 2-436-18 in connection with the ICAO technical instructions

    PDF | 202 kB | Stand: 01. April 2020
  • 1 - Rundschreiben zur Wiederkehrenden Schulung für Gefahrgutpersonal nach NFL 2-436-18 in Verbindung mit den Technischen Anweisungen für die sichere Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr der internationalen Zivilluftfahrtbehörde ICAO

    PDF | 204 kB | Stand: 01. April 2020

Die Vorsichtsmaßnahmen, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, haben auch Konsequenzen für die Luftfahrt: Laut Luftfahrt-Bundesamt (LBA) stoßen sowohl Antragsteller als auch das Amt selbst auf große Schwierigkeiten, die vorgeschriebenen Fristen bei der betrieblichen Aufsicht und für die Verlängerung von Verwaltungsakten wie Lizenzen, Berichtigungen, Genehmigungen oder Zertifikaten einzuhalten.

Die Vorsichtsmaßnahmen, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, haben auch Konsequenzen für die Luftfahrt. - Foto: © Hans F. Daniel
Die Vorsichtsmaßnahmen, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, haben auch Konsequenzen für die Luftfahrt. - Foto: © Hans F. Daniel

In einem Rundschreiben teilt das LBA ( www.lba.de ) mit, dass die Gültigkeit bestimmter Zertifikate für Gefahrgut-Schulungen gemäß NFL 2-436-18 für vier Monate verlängert wird.
Diese Ausnahmeregelung gilt zunächst bis zum 31. Juli 2020.

Die Rundschreiben des Luftfahrt-Bundesamts (deutsch und englisch) hier oder im Kopf dieser Seite zum Download:

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Dipl.-Ing. Jörg Roth

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Dipl.-Ing. Jörg Roth

Gefahrgut, Ladungssicherung, Transportsicherheit, TUIS, Verkehr und Logistik