Corona: Das Luftfahrt-Bundesamt zu Gefahrgut-Transporten
Ausnahmen für Gefahrgut-Schulungen (NFL 2-436-18)
Die Vorsichtsmaßnahmen, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, haben auch Konsequenzen für die Luftfahrt: Laut Luftfahrt-Bundesamt (LBA) stoßen sowohl Antragsteller als auch das Amt selbst auf große Schwierigkeiten, die vorgeschriebenen Fristen bei der betrieblichen Aufsicht und für die Verlängerung von Verwaltungsakten wie Lizenzen, Berichtigungen, Genehmigungen oder Zertifikaten einzuhalten.

In einem Rundschreiben teilt das LBA (
www.lba.de
) mit, dass die Gültigkeit bestimmter Zertifikate für Gefahrgut-Schulungen gemäß NFL 2-436-18 für vier Monate verlängert wird.
Diese Ausnahmeregelung gilt zunächst bis zum 31. Juli 2020.
Die Rundschreiben des Luftfahrt-Bundesamts (deutsch und englisch) hier oder im Kopf dieser Seite zum Download:
- Rundschreiben zur Wiederkehrenden Schulung für Gefahrgutpersonal nach NFL 2-436-18 in Verbindung mit den Technischen Anweisungen für die sichere Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr der internationalen Zivilluftfahrtbehörde ICAO PDF 198 Kb
- Circular to the dangerous goods recurrent training requirements of NFL 2-436-18 in connection with the ICAO technical instructions PDF 197 Kb