Kompaktinfos und Online-Seminare

So geht die steuerliche Forschungsförderung

25. Mai 2021 | Bericht

Unternehmen können die steuerliche Forschungszulage rückwirkend für das Wirtschaftsjahr 2020 digital beantragen.

Digitale Anträge für die steuerliche Forschungszulage können Unternehmen rückwirkend für das Jahr 2020 stellen. © momius/stock.adobe.com
Digitale Anträge für die steuerliche Forschungszulage können Unternehmen rückwirkend für das Jahr 2020 stellen. © momius/stock.adobe.com

Welche Projekte können gefördert werden, und wie hoch fällt die Förderung aus? Der VCI gibt hier einen Überblick über alle wichtigen Details. Zusätzlich veranstaltet die „Bescheinigungsstelle Forschungszulage“ als zuständige Behörde Online-Seminare zum Thema im Juni und Juli.

Die steuerliche Forschungszulage ist im Vergleich zur Projektförderung breiter und themenoffener angelegt. Förderfähig sind die Personalkosten von in Forschungs- und Entwicklungsprojekten beschäftigten Mitarbeitern von Unternehmen aller Größenklassen. Sie können dabei Kosten von bis zu 4 Millionen Euro pro Jahr steuerlich geltend machen. Erstattet werden 25 Prozent der Personalkosten für anerkannte Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit maximal 1 Million Euro pro Jahr. Auch Auftragsforschung kann anerkannt werden. Die Forschungszulage soll zusätzliche Anreize für die Unternehmen setzen, in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren.

Antragsverfahren im Detail

Das Verfahren für die Forschungszulage ist zweistufig aufgebaut: Zuerst lassen sich Unternehmen von der vom Bundesforschungsministerium beauftragten Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) bestätigen, dass es sich bei dem Projekt um ein begünstigtes Vorhaben im Sinne des Gesetzes handelt. Mit dieser Bescheinigung wird anschließend beim zuständigen Finanzamt der Antrag auf Forschungszulage gestellt. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der BSFZ und des Bundesfinanzministeriums. Hier geht es insbesondere um:
  • die Einführung der steuerlichen Forschungsförderung und das Forschungszulagengesetz,
  • das Antragsverfahren bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage und
  • den Antrag auf Forschungszulage beim Finanzamt.

Verbesserungen gefordert

Der VCI setzt sich gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus seinen Mitgliedsunternehmen dafür ein, dass die steuerliche Forschungsförderung verständlich und praxisgerecht für den Mittelstand mit Produktionsstandorten umgesetzt wird. Die Unternehmen wünschen sich eine einfach zu beantragende und unbürokratisch abzuwickelnde Unterstützung für Ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte. In fortlaufenden Workshops diskutiert der VCI mit der BSFZ und dem Bundesfinanzministerium offene Fragen zum Antragsverfahren und bringt Verbesserungsvorschläge ein. Das nächste Ziel der forschungspolitischen Bemühungen des VCI und der Industrieverbände ist es, eine effiziente und effektive Forschungszulage langfristig als alternatives, zusätzliches Förderinstrument zu der Projektförderung zu etablieren. Auch das Budget und damit die Wirksamkeit – insbesondere für Investitionen in den Forschungsstandort Deutschland aus dem Ausland – sollten weiter erhöht werden.

Service:

Termine für Online-Seminare zur steuerlichen Forschungsförderung finden Sie auf der BSFZ-Website.

Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

RAin Chin Chin King

Kontaktperson

RAin Chin Chin King

Steuern

Dr. Martin Reuter

Kontaktperson

Dr. Martin Reuter

Energie- und Materialforschung, Forschungs- und Technologiepolitik