Arbeitsprogramm 2022 der EU-Kommission

Die Lawine rollt

26. Oktober 2021 | Bericht

Da baut sich etwas Gewaltiges auf: Die EU-Kommission hat Mitte Oktober ihr Arbeitsprogramm für 2022 vorgestellt.

Die im Arbeitsprogramm 2022 der Europäischen Kommission angekündigten neuen Initiativen formen mit den bereits gestarteten Vorhaben eine Lawine an Gesetzgebung. © Denis Radermecker/stock.adobe.com
Die im Arbeitsprogramm 2022 der Europäischen Kommission angekündigten neuen Initiativen formen mit den bereits gestarteten Vorhaben eine Lawine an Gesetzgebung. © Denis Radermecker/stock.adobe.com

Darin kündigt die Behörde 68 neue Gesetzesinitiativen an, die zu den schon bestehenden 76 anhängigen Vorschlägen hinzukommen. Doch es gibt auch einen Hoffnungsschimmer, dass der bürokratische Zuwachs in Schach gehalten werden könnte.

Die erste Hälfte ihres Mandats hat die Europäische Kommission unter Ursula von der Leyen vereinfacht gesagt in die Vorbereitung der nun in Bewegung befindlichen Lawine an Gesetzgebung investiert. Im nun folgenden zweiten Teil der Amtszeit geht es an die Umsetzung. Dadurch wird auch die politische Interessenvertretung für die chemisch-pharmazeutische Industrie nochmals deutlich intensiviert werden müssen.

Das Arbeitsprogramm für 2022 und die schiere Masse an Gesetzesvorhaben zeigen, dass die EU-Kommission ihr hohes Ambitionsniveau, mit dem sie angetreten ist, in etwa halten möchte. Dennoch wurde eine Reihe an Initiativen zeitlich nach hinten verschoben.

Was ist geplant?

Unter den für die Chemie- und Pharmaindustrie maßgeblichen Vorhaben befinden sich unter anderem ein massiver Legislativvorstoß zur Kreislaufwirtschaft (1. Quartal), die Veränderung der CLP-Verordnung zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien sowie Reduktionsziele für Pflanzenschutzmittel (2. Quartal). Vorschläge zu Mikroplastik, die Revision weiterer Teile der Umweltgesetzgebung (Luft, Boden, Wasser) und die Überarbeitung der Arzneimittelgesetzgebung (Q4) (Q2) werden zusätzlich genannt. Die Revision der europäischen Chemikalienverordnung REACH wird aller Voraussicht nach noch nicht 2022 erfolgen, sondern erst 2023.

Immerhin soll dem Zuwachs bürokratischer Bürden Einhalt geboten werden. Ab 2022 soll dafür erstmals das sogenannte „One-In-One-Out“-Prinzip gelten. Damit verspricht die EU-Kommission zumindest eine Kompensation administrativer Belastungen durch einen gleichwertigen Abbau unnötiger Belastungen im selben Politikbereich.

Mehr zum Thema

Eine VCI-Übersicht mit den für die Branche wichtigsten Initiativen können Sie hier herunterladen: Übersicht: Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2022 (Mitglieder-Log-in erforderlich)PDF | 166 kB | Stand: 26. Oktober 2021

Das komplette Arbeitsprogramm 2022 der EU gibt es hier

Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Dr. Pierre Gröning

Kontaktperson

Dr. Pierre Gröning

Geschäftsführung Europabüro Brüssel