Brennstoffemissionshandelsgesetz

VCI-Stellungnahme zum Brennstoffemissionshandelsgesetz

25. Februar 2020 |

Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz sollen die nicht vom EU-ETS geregelten Sektoren, insbesondere Gebäude und Verkehr, einen nationalen CO2-Preis erhalten. EU-ETS-Anlagen sind aus dem Anwendungsbereich des BEHG ausgenommen.

Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz sollen die nicht vom EU-ETS geregelten Sektoren, insbesondere Gebäude und Verkehr, einen nationalen CO2-Preis erhalten. - Bild: © kichigin19/stock.adobe.com
Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz sollen die nicht vom EU-ETS geregelten Sektoren, insbesondere Gebäude und Verkehr, einen nationalen CO2-Preis erhalten. - Bild: © kichigin19/stock.adobe.com

Verpflichtete im BEHG sind jedoch Inverkehrbringer von Brenn- und Kraftstoffen. Diese wiederum geben die zusätzlichen Kosten des BEHG-Preises an alle Kunden weiter, auch an ihre industriellen Kunden. Aus diesem Grund fordert der VCI in seinem Positionspapier eine ex ante Entlastung für EU-ETS Anlagen und einen Carbon Leakage Schutz für im internationalen und innereuropäischen Wettbewerb stehende Non-EU-ETS-Anlagen.

Hier können sie das vollständige Positionspapier „VCI-Stellungnahme zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes" herunterladen.