Deutsches Klimaschutzprogramm und -gesetz beschlossen

Die Richtung stimmt, aber Herausforderungen bleiben

28. Oktober 2019 |

Die Bundesregierung hat Anfang Oktober ihr Klimaschutzpaket 2030 auf den Weg gebracht. In dem 173 Seiten starken Dokument definiert sie unter anderem Maßnahmen für die Sektoren Energiewirtschaft, Gebäude, Verkehr, Industrie und Landwirtschaft zur Erreichung der deutschen Klimaziele. Ende September hatte das Kabinett bereits eine Kurzfassung – die sogenannten Eckpunkte – verabschiedet.

Die Bundesregierung hat einen CO2-Preis für die Emissionen beschlossen, die bei der Nutzung fossiler Brennstoffe wie Erdgas entstehen. Dieser soll 2025 bei 10 Euro pro Tonne beginnen und danach jährlich steigen. - Foto: © Picture Alliance
Die Bundesregierung hat einen CO2-Preis für die Emissionen beschlossen, die bei der Nutzung fossiler Brennstoffe wie Erdgas entstehen. Dieser soll 2025 bei 10 Euro pro Tonne beginnen und danach jährlich steigen. - Foto: © Picture Alliance

Vor dem Kabinettsbeschluss hatte es eine breite Debatte zur Frage gegeben, wie ein CO2-Preis in Deutschland eingeführt und ausgestaltet werden könnte. Die Bundesregierung möchte nun ein nationales Emissionshandelssystem aufsetzen. Es soll zunächst bis 2025 einen Preis festsetzen, der bei 10 Euro pro Tonne CO2 beginnt und jährlich steigt. Damit handelt es sich de facto um eine Steuer. Im Jahr 2026 soll der Preis, je nach Nachfrage, zwischen 35 und 60 Euro pro Tonne CO2 schwanken. 2027 könnte der Festpreis unter Umständen aufgehoben werden. Das System erfasst die Emissionen aus der Nutzung fossiler Brenn- und Kraftstoffe, insbesondere Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin und Diesel. Betriebe wie Importeure oder Raffinerien sollen mit CO2-Kosten belastet werden, da sie entsprechende Produkte in Verkehr bringen.

Damit wären auch Anlagen der chemischen Industrie, die sehr viel Gas benötigen, von der Regelung betroffen. Das Klimaschutzprogramm 2030 schließt jedoch explizit Doppelbelastungen für Anlagen aus, die schon über den europäischen Emissionshandel (EU-ETS) geregelt sind. Das trifft auf Chemieanlagen größtenteils zu. Aus Sicht des VCI müssen aber alle Betriebe, die sich im internationalen und europäischen Wettbewerb befinden, eine Kompensation für den neuen CO2-Preis erhalten. Sollten nämlich ihre Brennstoffkosten wegen des deutschen Emissionshandelssystems ansteigen, würden sie sonst nicht nur international, sondern auch innereuropäisch einen Nachteil gegenüber Wettbewerbern erleiden. Aus diesem Grund ist ein Carbon-Leakage-Schutz für nicht im europäischen ETS erfasste Industrieanlagen auf deutscher Ebene unerlässlich.

Klagewellen drohen

Zeitgleich mit dem Klimaschutzprogramm hat das Kabinett ein Klimaschutzgesetz als erste Umsetzung verabschiedet. Es setzt der Bundesregierung und der Bundesverwaltung einen Handlungsrahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele. Dazu werden im Klimaschutzgesetz jahresscharfe Sektorziele festgelegt und damit einklagbar gemacht.

Aus Sicht des VCI kann dies, ähnlich wie bei Gerichtsverfahren zur Luftreinhaltung in Städten, zu Klagewellen führen. Eine Einführung von Sektorzielen für Industrie und Energiewirtschaft würde außerdem der europäischen Regulierung durch das ETS widersprechen. Ein nationales Ziel für diese Sektoren konterkariert das europäische System und führt zu Ineffizienzen.

Der in einem früheren Entwurf vorgesehene Sachverständigenrat für Klimafragen wurde im Kabinettsbeschluss in „Expertenkommission für Klimafragen“ umbenannt und in seinen Befugnissen eingeschränkt, was der VCI begrüßt.

Die vielfältigen Maßnahmen des Klimaschutzprogramms sollen bis Ende 2019 in weiteren Kabinettsbeschlüssen auf den Weg gebracht werden. Angesichts der schieren Masse der Maßnahmen scheint dies sehr ambitioniert. Das Klimaschutzgesetz als besonders eilbedürftiges Verfahren könnte dagegen mit Fristverkürzungen noch bis Ende des Jahres von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.


Dieser Artikel ist im chemie report 10/2019 erschienen.