10. Februar 2021 | Bericht
Das Bundesumweltministerium hat eine Förderrichtlinie für Treibhausgasneutralität in energieintensiven Branchen verabschiedet. Damit können ab sofort Förderanträge für Projekte gestellt werden, die Treibhausgasemissionen dauerhaft reduzieren. Bis 2024 stehen für das Programm insgesamt rund zwei Milliarden Euro zur Verfügung.
Der VCI hatte 2019 in seiner Roadmap 2050 beschrieben, dass eine treibhausgasneutrale Chemie technologisch möglich ist. In der Studie war aber auch die Rede davon, dass entsprechende Produktionsverfahren nicht ohne eine Förderung durch die Politik erforscht und eingeführt werden können. In diese Lücke soll die neue Förderrichtlinie stoßen. Anträge können damit für alle Projekte gestellt werden, die der Forschung und Entwicklung oder zur Erprobung in Versuchs- und Pilotanlagen dienen. Auch Investitionen in Anlagen zur Anwendung und Umsetzung von Maßnahmen im industriellen Maßstab können gefördert werden. Bundesumweltministerin Svenja Schulze will mit dem Programm die „Neuausrichtung von Produktionsprozessen in Richtung Klimaneutralität“ befördern. Sie spricht selbst davon, dass die Vermeidung von prozessbedingten Emissionen „eine besonders große Herausforderung“ ist.
Die entsprechende Förderrichtlinie wurde Mitte Januar 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht, in Kraft ist sie bereits seit 1. Januar 2021. Die Betreuung des Förderprogramms erfolgt über das „Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI)“ in Cottbus, an das sich VCI-Unternehmen wenden können.
Service:
Kontakt
Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Kontaktperson
Matthias Belitz
Bereichsleitung Nachhaltigkeit, Energie und Klimaschutz
- E-Mail: belitz@vci.de