Bundesrat beschließt Novellen-Paket

Energiepolitische Weichenstellungen

14. Juli 2022 | Bericht

Ziel: Kurzfristig weniger Gasverbrauch, langfristig mehr erneuerbare Energien

Der Bundesrat hat Anfang Juli 2022 eine große energiepolitische Novelle beschlossen. Das Gesamtpaket umfasst fünf Gesetzesnovellen zum Ausbau der erneuerbaren Energien und enthält zusätzliche Instrumente für den Fall einer weiteren Zuspitzung der Lage auf den Energiemärkten. © picture alliance/dpa | Michael Kappeler
Der Bundesrat hat Anfang Juli 2022 eine große energiepolitische Novelle beschlossen. Das Gesamtpaket umfasst fünf Gesetzesnovellen zum Ausbau der erneuerbaren Energien und enthält zusätzliche Instrumente für den Fall einer weiteren Zuspitzung der Lage auf den Energiemärkten. © picture alliance/dpa | Michael Kappeler

Kurz vor der parlamentarischen Sommerpause in Berlin hat der Bundesrat Anfang Juli 2022 noch das Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weitere wichtige Elemente des sogenannten Osterpakets beschlossen. Außerdem sind mit dem Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz und weiteren Änderungen im Energiesicherungsgesetz zusätzliche Vorkehrungen und Instrumente für den Fall einer weiteren Zuspitzung der Lage auf den Energiemärkten in Kraft getreten.

Für die akute Krisenbewältigung sind besonders die Änderungen im Energiesicherungsgesetz (EnSiG) relevant. Im Zuge der Novellierung wurde die Möglichkeit geschaffen, dass der Staat Unternehmen der kritischen Energieinfrastruktur leichter gezielt stützen kann. Das war auch eine nachdrückliche VCI-Forderung. Wirtschaftlich unter Druck stehende Gasversorger müssen stabilisiert werden, um Kaskadeneffekte wie den Ausfall von Gaslieferanten und eine weitere Explosion der Gaspreise für die Verbraucher zu verhindern und die dahinterliegende Wertschöpfungskette zu schützen.

Keine automatische Gaspreisanpassung durch Versorger

Energieunternehmen können im Fall einer Gas-Krise die Preise nicht automatisch und über bestehende Lieferverträge hinaus an ihre Kunden weitergeben. Dazu ist eine gesonderte Feststellung durch die Bundesnetzagentur notwendig. Außerdem wurde im Gesetz eine Verordnungsermächtigung für einen alternativen Mechanismus zur Preisweitergabe aufgenommen, über den die höheren Beschaffungspreise mittels einer befristeten Umlage gleichmäßig auf alle Gaskunden verteilt werden können. Die beiden Instrumente sind an enge Voraussetzungen geknüpft und sollen aktuell nicht genutzt werden. Die beiden Optionen können nicht gleichzeitig genutzt werden.

Kein Leistungsverweigerungsrecht durch Gasversorger

Im EnSiG wurde festgezurrt, dass Gasversorger auch bei stark gestiegenen Beschaffungskosten Gas beschaffen und ihrer Lieferpflicht an Kunden nachkommen müssen. Energieversorger dürfen vertraglich zugesicherte Gaslieferungen nur dann unter Berufung auf höhere Gewalt verweigern, wenn die Bundesnetzagentur dies genehmigt – etwa, wenn eine Ersatzbeschaffung unmöglich ist.

Reserve-Kohlekraftwerke können ans Stromnetz geholt werden

Zur Kompensation der Gas-Verknappung besteht mit dem Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz jetzt die Option, bei der Stromversorgung auf Kohlekraftwerke aus der Netzreserve zurückzugreifen. Eine gesonderte Verordnung erlaubt es seit Mitte Juli Kraftwerken, die mit Öl und Kohle betrieben werden und sich aktuell in der Netzreserve befinden, bis 30. April 2023 befristet an den Strommarkt zurückzukehren. Das Ziel, den Kohleausstieg idealerweise im Jahr 2030 zu vollenden, sowie auch die Klimaziele, sollen durch das Gesetz nicht gefährdet werden.

Ausbau erneuerbarer Energien soll beschleunigt werden

Wichtig für die Zukunft und eine erfolgreiche Transformation der chemisch-pharmazeutischen Industrie: Der Ausbau erneuerbarer Energien soll deutlich beschleunigt werden. Die Geschwindigkeit soll verdreifacht werden – zu Wasser, Land und auf dem Dach. Gelingen soll das auch damit, dass die erneuerbaren Energien künftig im öffentlichen Interesse liegen sollen und der öffentlichen Sicherheit dienen. Nach Vollendung des Kohleausstiegs soll der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien marktgetrieben erfolgen. Erfreulich ist auch, dass die EEG-Umlage endgültig abgeschafft wird und nicht wie bisher nur auf null gesetzt wird. Der VCI hatte sich hierfür eingesetzt und das Risiko eines Wiederauflebens der Umlage kritisiert. Zumindest an dieser Stelle gibt es nun Planungssicherheit.

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 Heinrich Nachtsheim

Kontaktperson

Heinrich Nachtsheim

Energiepolitik; Wasserstoff