Anhörung zur Reform EEG-Verordnung im Bundestag

Grüner Wasserstoff - Bedingungen verbessern

07. Juni 2021 | Pressemitteilung

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Herkunftsnachweise hinreichend für den Nachweis der Wasserstofferzeugung aus Grünstrom ++ Verhandelter Netzzugang beeinträchtigt freie Wahl der Wasserstofflieferanten

Wasserstoff ist in der Chemie ein Schlüsselelement zur Erreichung der Treibhausgasneutralität. © Felix/stock.adobe.com
Wasserstoff ist in der Chemie ein Schlüsselelement zur Erreichung der Treibhausgasneutralität. © Felix/stock.adobe.com

Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) hat in der Anhörung zur Reform der EEG-Verordnung im Ausschuss Wirtschaft und Energie des Bundestages betont, dass er an verschiedenen Stellen Nachbesserungsbedarf sieht.

Das betrifft zum Beispiel die Einschränkungen einer Entlastung des eingesetzten grünen Stroms zur Wasserstofferzeugung von der EEG-Umlage. Solche Restriktionen lehnt der VCI ab, da die grüne Wasserstofferzeugung unnötig stark verteuert würde. Dabei ist Wasserstoff in der Chemie ein Schlüsselelement für das Erreichen der Treibhausgasneutralität.

„Mit EEG-Umlage als Hemmschuh können in der Chemie eingesetzte Elektrolyseure nicht wirtschaftlich betrieben werden. Eine Umstellung der Produktion auf grünen Wasserstoff würde damit ausgebremst und viele notwendige Investitionen nicht getätigt“, machte Hans-Jörg Preisigke, Vorsitzender des VCI-Arbeitskreises EEG/Strom, bei der Anhörung deutlich. Eine Begrenzung der EEG-entlastungsfähigen Benutzungsstunden bei den Elektrolyseanlagen hemmten den Markthochlauf für die Nutzung von grünem Wasserstoff in der Industrie. Mit Herkunftsnachweisen für erneuerbaren Strom könne zudem die Nutzung von Grünstrom in Elektrolyseuren zweifelsfrei belegt werden.

Als weiteren Hemmschuh sieht der VCI die weitgehende Beschränkung auf den Grünstrombezug aus der deutschen Preiszone. Hier müsse eine unbegrenzte Nutzung von Grünstrom aus elektrisch verbundenen EU-Mitgliedstaaten möglich sein.

Zudem spricht sich der VCI bei der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes gegen den im Entwurf angelegten verhandelten Netzzugang für künftige Wasserstoffnetze aus. Hierbei müssen Netznutzer mit dem Netzbetreiber individuell die Bedingungen für die Nutzung des jeweiligen Netzes verhandeln. Dies führe unweigerlich zu unterschiedlichen Bedingungen für die Marktakteure. Ein diskriminierungsfreier Zugang zum Wasserstoffnetz sei damit nicht mehr gewährleistet. Auch die freie Lieferantenwahl werde dadurch beeinträchtigt. Beide Prinzipien wertet der VCI als Voraussetzung für liberalisierte Energiemärkte.

Statt die Herausbildung einer Vielzahl von Netzzugangsbedingungen zu begünstigen und so ein Hemmnis für die Entwicklung eines liquiden Wasserstoffmarktes zu schaffen, sollte von Beginn an auf ein barrierefreies System hingearbeitet werden, welches sich im Erdgasbereich europaweit bewährt hat, betont VCI-Experte Preisigke. „Dies kann man durch einen regulierten Netzzugang erreichen, der für alle Marktbeteiligten gleiche Bedingungen für die Netznutzung und somit faire Wettbewerbsbedingungen schafft. Für schon bestehende Wasserstoffnetze müssen allerdings – aus Gründen des Vertrauensschutzes und der Netzauslegung – Übergangsregelungen gelten.“


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