Strompreiskompensation in der 4. Handelsperiode
Überarbeitung der Beihilfeleitlinien zur Strompreiskompensation
Die EU-Kommission überarbeitet derzeit die Beihilfeleitlinien für indirekte CO2-Kosten (Strompreiskompensation), um sie gemäß dem novellierten Rahmen der EU-Emissionshandelsrichtlinie ab der 4. Handelsperiode auszugestalten. Die Strompreiskompensation (SPK) bildet für die von Carbon Leakage bedrohte Chemieindustrie einen wichtigen Baustein zum Schutz der Wettbewerbsfähigkeit gegen indirekte Kostenbelastung aus dem Emissionshandel. Daher muss die zukünftige SPK auskömmlich, d.h. vollumfänglich, ausgestaltet sein.

Für die Entwicklung einer treibhausgasarmen Produktion und der damit einhergehenden stärkeren Elektrifizierung in der Chemieindustrie wird sich die Stromintensität erhöhen. Der wettbewerbsfähige Zugang zu (grünem) Strom und eine angemessene Kompensation der steigenden indirekten Emissionskosten für die betroffene Industrie ist ein notwendiger Treiber in Richtung treibhausgasarme Produktion der chemischen Industrie
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