Corona: VCI-Webseminar-Reihe fortgesetzt

Notversorgung mit Desinfektionsmitteln

05. Mai 2020 | Bericht

Beim neunten VCI-Webinar zur Corona-Krise am 30. April ging es um das Thema Desinfektionsmittel. Sowohl die VCI-Online-Plattform „Notversorgung Desinfektionsmittel“ als auch die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen wurden dabei näher erläutert. Die Präsentation und einen Audio-Mitschnitt gibt es wie gewohnt auf der VCI-Website zum Download.

Beim neunten VCI-Webinar zur Corona-Krise ging es um das Thema Desinfektionsmittel. - Bild: © peshkov/stock.adobe.com
Beim neunten VCI-Webinar zur Corona-Krise ging es um das Thema Desinfektionsmittel. - Bild: © peshkov/stock.adobe.com

Zu Beginn der Corona-Pandemie hatte der Krisenstab der Bundesregierung die Chemiebranche aufgefordert, sehr kurzfristig und pragmatisch gegen den Engpass bei Desinfektionsmitteln in medizinischen Einrichtungen vorzugehen, der durch die sprunghaft gestiegene Nachfrage entstanden war. Aus diesem Grund erstellte der VCI mit dem klaren Regierungsmandat gemeinsam mit der Boston Consulting Group (BCG) und BCG Digital Ventures die Online-Plattform „Notversorgung Desinfektionsmittel“. Sie konnte Anfang April starten. VCI-Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Große Entrup erklärte im Eröffnungsvortrag des Webinars, dass dieser bundesweite digitale Marktplatz Anbieter von formulierten Händedesinfektionsmitteln, Rohstofflieferanten und Abnehmer zusammenbringt. Er dankte allen Beteiligten für die gute Arbeit und ihr großes Engagement beim Aufbau der Plattform. Die Website werde wieder abgeschaltet, wenn die Notfallsituation beendet ist. Bislang sei der Betrieb bis Ende Mai geplant. Große Entrup dankte auch allen Unternehmen, die sich auf der VCI-Plattform, aber auch unabhängig davon, rund um ihre jeweiligen Standorte in hohem Maße für die Versorgung mit Desinfektionsmitteln engagiert haben.

Dr. Michael Lulei, Leiter des VCI-Bereichs Produktsicherheit, stellte die Funktionsweise der Notfallplattform näher vor. Sie richtet sich ausschließlich an Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen mit einem akuten Versorgungsengpass. In einer ersten Welle konnte der VCI schon vor dem Start der Plattform die Versorgung von 400 Krankenhäusern mit Desinfektionsmitteln sicherstellen. Das geschah in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker. Dann erreichte die Notversorgung durch die Online-Plattform auf der Ebene der Bundesländer auch tausende von Arztpraxen. Besonders wichtig war hier die Zusammenarbeit mit kassenärztlichen Vereinigungen und anderen Partnern, damit die zentral-regionale Verteilung sichergestellt werden konnte.

Der rechtliche Rahmen

Welche Regulierungen für Desinfektionsmittel gelten, erklärte Dr. Evelyn Roßkamp aus dem VCI-Bereich Produktsicherheit. Neben der Biozidprodukte-Verordnung ging sie insbesondere auf die aktuellen Allgemeinverfügungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ein. Mit ihnen werden Ausnahmegenehmigungen für bestimmte Rezepturen für Hände- und Flächendesinfektionsmittel erteilt. Sie bilden die rechtliche Grundlage für die Notversorgung, damit ihnen die Produktion von Desinfektionsmitteln durch die chemische Industrie für einen begrenzten Zeitraum gestattet wird.

Dr. Thomas Rauch, Geschäftsführer des Industrieverbands Hygiene und Oberflächenschutz (IHO), erläuterte den Markt für Desinfektionsmittel und die weiteren Regulierungen. So seien Desinfektionsmittel auch im Arzneimittelrecht und im Medizinproduktrecht reguliert, wenn es etwa um chirurgische Händedesinfektion gehe. Auf eine Teilnehmerfrage antwortete Rauch, dass Seife ein erster Schutz gegen das Corona-Virus sei. Für einen nachhaltigen Schutz wären aber Händedesinfektionsmittel nötig.

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