Schutzschirm in der Corona-Krise

Bundesregierung sichert Warenkreditversicherung ab

20. April 2020 | Bericht

Bundesregierung und private Kreditversicherer haben gemeinsam einen Schutzschirm aufgespannt, um in der Corona-Krise Lieferantenkredite deutscher Unternehmen zu sichern und die Wirtschaft zu stützen.

Die Bundesregierung sichert die Warenkreditversicherung ab. - Bild: © leroy131 - Fotolia.com
Die Bundesregierung sichert die Warenkreditversicherung ab. - Bild: © leroy131 - Fotolia.com

Dieser Schutzschirm, dem die EU-Kommission bereits zugestimmt hat, ist ein weiterer Baustein im Hilfspaket der Bundesregierung zur Stützung und Stabilisierung der heimischen Wirtschaft. Kreditversicherer können mit Hilfe des Schutzschirms bestehende Deckungszusagen für Inlands- und Exportgeschäfte weiter aufrechterhalten und auch neue übernehmen - trotz erheblich gestiegener Ausfallrisiken.

Die am 16. April 2020 beschlossene Maßnahme wird vor allem mit Blick auf die kommenden Monate einen Beitrag leisten für die Aufrechterhaltung der Lieferketten in Deutschland und weltweit. Auch langjährige und solvente Kunden können in der Corona-Krise plötzlich und unverschuldet in Zahlungsschwierigkeiten geraten.

Der Bund übernimmt für das laufende Jahr 2020 eine Garantie für Entschädigungszahlungen der Kreditversicherer von bis zu 30 Milliarden Euro.

Die Kreditversicherer selbst beteiligen sich am Schutzschirm und überlassen dem Bund 65 Prozent der Prämieneinnahmen im Jahr 2020. Zudem tragen sie Verluste bis zu einer Höhe von 500 Millionen Euro selbst und übernehmen die Ausfallrisiken, die über die Garantie des Bundes hinausgehen.

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 Martin Stuhl

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Martin Stuhl

Mittelstandsbeauftragter, Messen, Exportkreditversicherung