31. März 2020 | Bericht
Das Bundesumweltministerium (BMU) hat in einer Pressemitteilung Hinweise zum Umgang mit COVID-19-belasteten Abfällen aus privaten Haushalten veröffentlicht, die auch für die betriebliche Praxis anwendbar sind.
Danach sind sämtliche Abfälle in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke zu geben und über die Restmülltonne zu entsorgen. Laut BMU sind bisher keine Fälle aus dem privaten Bereich bekannt, bei denen sich Personen durch Berührung von kontaminierten Oberflächen angesteckt haben.
Auch in Chemieunternehmen können haushaltsähnliche Abfälle entstehen: Stellt sich heraus, dass Mitarbeiter mit COVID-19 infiziert sind und diese vorher Abfälle produziert hatten, können solche Abfälle ebenfalls in reißfeste Säcke verpackt und als Abfälle 180104 über die normale Restmülltonne entsorgt werden. Dennoch ist zum Schutz vor diesem potenziellen Übertragungsweg das Tragen von angepasster Schutzkleidung und eine umfassende Reinigung und gegebenenfalls Desinfektion der Hände zu empfehlen.
Mehr Details zum Thema gibt es beim Bundesumweltministerium .
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