25. März 2020 | Bericht
Im Rahmen der Finanzhilfen der Bundesregierung kommt insbesondere der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Aufgabe zu, Unternehmen bei aktuellen Finanzierungsengpässen kurzfristig mit Liquidität zu versorgen und so die Zahlungsfähigkeit aufrechtzuerhalten.
Dazu werden bestehende Finanzierungsprogramme für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler genutzt und ausgeweitet. Die jeweilige Hausbank ist dabei erster Ansprechpartner für Unternehmen. Sie prüft die Bonität und leitet KfW-Fördermittel weiter.
- KfW-Kredit für Unternehmen, die mindestens fünf Jahre am Markt sind
- ERP-Gründerkredit der KfW für Unternehmen bis zu fünf Jahre nach der Gründung
- Die Telefonhotline der KfW erreichen Sie unter: 0800/539 9000
Die Bürgschaftsbanken der Länder stellen krisenbedingt betroffenen Unternehmen in Verbindung mit einer Hausbankfinanzierung ebenfalls Liquidität zur Verfügung:
- Verdoppelung des Bürgschaftshöchstbetrags auf 2,5 Millionen Euro,
- Bürgschaftsentscheidungen bis zu 250.000 Euro können von den Banken eigenständig und innerhalb von drei Tagen getroffen werden.
Die Maßnahmen unterstützen branchenübergreifend alle gewerblichen Mittelständler unabhängig von der Größe. Das für Unternehmen in strukturschwachen Regionen vorgesehene Großbürgschaftsprogramm kann auch von Unternehmen in anderen Regionen in Anspruch genommen werden.
Kontakt
Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Kontaktperson
Martin Stuhl
Mittelstandsbeauftragter, Messen, Exportkreditversicherung
- E-Mail: stuhl@vci.de