Corona: Finanzunterstützung für Unternehmen

Liquiditätshilfen von Bund und Ländern

25. März 2020 | Bericht

Im Rahmen der Finanzhilfen der Bundesregierung kommt insbesondere der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Aufgabe zu, Unternehmen bei aktuellen Finanzierungsengpässen kurzfristig mit Liquidität zu versorgen und so die Zahlungsfähigkeit aufrechtzuerhalten.

Die Bundesregierung unterstützt Unternehmen bei Finanzierungsengpässen aufgrund von Corona. - Bild: © domoskanonos/stock.adobe.com
Die Bundesregierung unterstützt Unternehmen bei Finanzierungsengpässen aufgrund von Corona. - Bild: © domoskanonos/stock.adobe.com

Dazu werden bestehende Finanzierungsprogramme für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler genutzt und ausgeweitet. Die jeweilige Hausbank ist dabei erster Ansprechpartner für Unternehmen. Sie prüft die Bonität und leitet KfW-Fördermittel weiter.

Die Bürgschaftsbanken der Länder stellen krisenbedingt betroffenen Unternehmen in Verbindung mit einer Hausbankfinanzierung ebenfalls Liquidität zur Verfügung:

  • Verdoppelung des Bürgschaftshöchstbetrags auf 2,5 Millionen Euro,
  • Bürgschaftsentscheidungen bis zu 250.000 Euro können von den Banken eigenständig und innerhalb von drei Tagen getroffen werden.

Die Maßnahmen unterstützen branchenübergreifend alle gewerblichen Mittelständler unabhängig von der Größe. Das für Unternehmen in strukturschwachen Regionen vorgesehene Großbürgschaftsprogramm kann auch von Unternehmen in anderen Regionen in Anspruch genommen werden.

Mehr zum Thema

Pressemitteilung des Verbands Deutscher Bürgschaftsbanken „Corona-Krise: Bürgschaftsbanken erweitern Unterstützung von KMU"

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 Martin Stuhl

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Martin Stuhl

Mittelstandsbeauftragter, Messen, Exportkreditversicherung