Corona-Pandemie

Umgang mit infektiösen Abfällen

16. April 2020 | Bericht

Die EU-Kommission und das Umweltbundesamt (UBA) stellen mit verschiedenen Veröffentlichungen Hinweise zum Umgang mit infektiösen Abfällen bereit.

Die EU-Kommission und das Umweltbundesamt (UBA) geben Hinweise zum Umgang mit infektiösen Abfällen. - Bild: © c.arcyto/stock.adobe.com
Die EU-Kommission und das Umweltbundesamt (UBA) geben Hinweise zum Umgang mit infektiösen Abfällen. - Bild: © c.arcyto/stock.adobe.com

Neue Leitlinie der EU-Kommission

Die EU-Kommission hat am 14. April 2020 eine aktuelle EU-Leitlinie zum Abfallmanagement in der Corona-Krise vorgelegt. Die Leitlinie dient dazu, den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zu gewährleisten und gleichzeitig Störungen bei der Abfallentsorgung zu verhindern. Der Text enthält Referenzen zu allgemein anerkannten Leitlinien des European Centre for Diseases Prevention and Control (ECDC). Diese betreffen den Umgang mit infektiösen Abfällen aus dem Gesundheitsbereich und Haushalten sowie deren Transport und Entsorgung.

Gleichzeitig bittet die EU-Kommission um Informationen, wie die Mitgliedstaaten mit der Entsorgung von „Corona-Abfällen“ umgehen. Senden Sie diese bitte an: env-waste-covid-19@ec.europa.eu .

EU-Leitlinie zum Abfallmanagement in der Corona-Krise (in englischer Sprache)

Interpretationshilfe des UBA

Das Umweltbundesamt (UBA) hat Hinweise zur Interpretation der Richtlinie der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) Nr. 18 zur Entsorgung von infektiösen Abfällen veröffentlicht. Dabei geht es vor allem darum, wie bestimmte infektiöse Abfälle einzustufen sind und dementsprechend unterschiedlich transportiert beziehungsweise entsorgt werden müssen. Sollten alle Abfälle, die COVID-19 enthalten, unter der Abfallschlüsselnummer 18 01 03* eingestuft werden, wie es die LAGA eigentlich verlangt, reichten die Verbrennungskapazitäten nicht aus. Deshalb haben das UBA und das Robert-Koch-Institut mit Unterstützung von VCI und dem Bundesverband Deutscher Sonder-Abfallverbrennungs-Anlagen (BDSAV) eine pragmatische Lösung gefunden, die sich für die Zeit der Pandemie an einem möglichen Infektionsrisiko orientiert.

Zur Mitteilung des Umweltbundesamts

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Prof. Dr. Winfried Golla

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