Corona: Medizinprodukte und Schutzausrüstung

Neuerungen bei Ein- und Ausfuhr

14. April 2020 | Bericht

Die EU-Kommission hat Einfuhren von bestimmten Medizinprodukten und Schutzausrüstungen aus Drittstaaten vorübergehend von Zöllen und der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Grundsätzliche Voraussetzung ist die unentgeltliche Weitergabe an öffentliche Einrichtungen oder Wohlfahrtsorganisationen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Eigenbedarf im Unternehmen sowie kommerzielle Zwecke sind nach derzeitigem Stand nicht befreit. Außerdem wurden Ausfuhren von medizinischer Schutzausrüstung beschränkt.

Die EU-Kommission hat Einfuhren bestimmter Produkte vorübergehend von Zöllen und der Einfuhrumsatzsteuer befreit. - Bild: © Torbz/Fotolia.com
Die EU-Kommission hat Einfuhren bestimmter Produkte vorübergehend von Zöllen und der Einfuhrumsatzsteuer befreit. - Bild: © Torbz/Fotolia.com

Von der Befreiung umfasst sind Masken, Schutzausrüstung, Testkits, Beatmungsgeräte und andere medizinische Ausrüstung. Der Beschluss gilt für alle betroffenen Importe rückwirkend ab dem 30. Januar 2020 und zunächst für einen Zeitraum von sechs Monaten bis Ende Juni. Eine Verlängerung ist möglich. Bitte beachten Sie, dass diese Befreiungen keinen pauschalen Wegfall der Abgaben darstellen. Diese sind gegenwärtig nur für eng begrenzte Fälle anwendbar. Jeder Einzelfall muss im Unternehmen anhand des Beschlusses der Europäischen Kommission (siehe Link unten) genau geprüft werden.

Ausfuhrgenehmigungspflichten für medizinische Schutzausrüstung

Seit dem 15. März 2020 gelten EU-weite Genehmigungspflichten für den Export von medizinischer Schutzausrüstung in Nicht-EU-Staaten. Die Genehmigungspflicht betrifft Ausfuhren wie Schutzbrillen, Atemschutzmasken, Schutzkittel, Schutzanzüge und Handschuhe (komplette Liste siehe BAFA-Link unter der Meldung). Davon ausgenommen sind sowohl Lieferungen innerhalb der EU als auch in die EFTA-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein, Schweiz)

Neue Unterlagencodierungen für Zollanmeldung

Aufgrund der Neuerungen bei der Ein- und Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung hat die deutsche Zollverwaltung neue Unterlagencodierungen für die Zollanmeldung veröffentlicht. Diese sind in den neuen Atlas-Teilnehmerinformationen zu finden.

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