Corona: Energiewirtschaft und Klimaschutz

Meldepflichten gelten trotz Krise weiter

31. März 2020 | Bericht

Der Rechtsrahmen in den Bereichen Energiewirtschaft und Klimaschutz sieht zahlreiche Fristen für Melde- und Antragspflichten vor. Trotz der Corona-Krise kann es zu Sanktionen oder zum Verlust von Entlastungstatbeständen führen, wenn berichtspflichtige Unternehmen die fristgerechte Übermittlung solcher Meldungen verfehlen.

Trotz der Corona-Krise kann es zu Sanktionen oder zum Verlust von Entlastungstatbeständen führen, wenn berichtspflichtige Unternehmen die fristgerechte Übermittlung solcher Meldungen verfehlen. - Foto: © PhotoSG/stock.adobe.com
Trotz der Corona-Krise kann es zu Sanktionen oder zum Verlust von Entlastungstatbeständen führen, wenn berichtspflichtige Unternehmen die fristgerechte Übermittlung solcher Meldungen verfehlen. - Foto: © PhotoSG/stock.adobe.com

Teilweise sind die Meldungen Voraussetzung für Entlastungen wie die Strompreiskompensation beim Emissionshandel oder die „Besondere Ausgleichsregelung“ zur Begrenzung der EEG-Umlage. Darüber hinaus dienen einige dieser Meldepflichten zur Erfüllung gesetzlich verordneter Monitoring-Pflichten, beispielsweise zur Erstellung des turnusmäßigen Berichts des Bundeskartellamts und der Bundesnetzagentur über die Entwicklungen auf den deutschen Elektrizitäts- und Gasmärkten.

Daher der wichtige Hinweis: Trotz der Corona-Krise kann ein Verfehlen der fristgerechten Übermittlung solcher Meldungen durch berichtspflichtige Unternehmen zu Sanktionen oder zum Verlust von Entlastungstatbeständen führen.

Politischer Handlungsbedarf

Aufgrund der Corona-Pandemie können aber Personalengpässe, überlastete IT-Infrastrukturen oder eine beschränkte Begehbarkeit von Betriebsgeländen für Auditoren oder Wirtschaftsprüfer dazu führen, dass fristgebundene Meldepflichten von den Unternehmen nicht eingehalten werden können. Teilweise haben die zuständigen Behörden diese Problematik frühzeitig erkannt und angekündigt, Fristüberschreitungen im Lichte der gegebenen Umstände mit Augenmaß zu bewerten.

Dennoch besteht für eine große Anzahl von Melde- und Antragspflichten politischer Handlungsbedarf. Der VCI hat im Verbund mit der Interessensgemeinschaft Energieintensive Industrien Deutschlands (EID) sowie dem Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesumweltministerium sowie relevante Behörden angeschrieben und auf das Problem aufmerksam gemacht. Vom Bundeswirtschaftsministerium wurde schon Bereitschaft zur Lösung der Problematik signalisiert. Auch Behörden wir das BAFA und die Bundesnetzagentur zeigen sich kooperativ.

Neben der Fristproblematik können Fälle auftreten, in denen durch Produktionseinbrüche materielle Voraussetzungen für Entlastungen verfehlt werden. Ein Positionspapier dazu wird derzeit in den VCI-Fachgremien abgestimmt und in die Politik eingebracht.