Corona: Desinfektionsmittelproduktion

Steuerfreie Nutzung von Ethanol

06. April 2020 | Bericht

Ethanol kann unter gewissen Voraussetzungen zur Herstellung von Händedesinfektionsmitteln steuerfrei verwendet werden. Hinweise zur Befreiung von der Alkoholsteuer hat die Generalzolldirektion in einer Verfügung mitgeteilt.

- Bild: © Kunstzeug/- stock.adobe.com
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Grundsätzlich ist die steuerfreie Herstellung von Händedesinfektionsmitteln nur mit vergälltem Alkohol möglich. Aufgrund der COVID-19-Notlage sind jedoch kurzfristige Sonderausnahmen möglich.

Mehr Details finden Sie in einem VCI-InformationsblattPDF | 239 kB | Stand: 06. April 2020 .

Zur Verfügung der GeneralzolldirektionPDF | 391 kB | Stand: 06. April 2020 .


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 Jürgen Udwari

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Jürgen Udwari

Pressesprecher Energie, Klimaschutz und Rohstoffe