25. März 2020 | Bericht
Das Bundesarbeitsministerium und das Bundesgesundheitsministerium haben am 13. März 2020 eine Empfehlung für die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit von Schutzgütern und -ausrüstungen ohne CE/NE-Kennzeichnung im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus erstellt.
Danach kann persönliche Schutzausrüstung (PSA), die in den USA, Kanada, Australien oder Japan verkehrsfähig wäre, derzeit auch in Deutschland als verkehrsfähig angesehen werden, auch wenn sie keine CE-Kennzeichnung trägt und ihr kein Konformitätsnachweis oder eine deutsche Betriebsanleitung beiliegt. Sollte die Verkehrsfähigkeit für einen der vorgenannten Staaten nicht vorliegen, muss im Einzelfall, zum Beispiel durch eine notifizierte Stelle, überprüft werden, ob die PSA den EU-Schutzstandards entspricht.
- Detaillierte Informationen finden Sie auf der Homepage der BAuA .
- Einen Vergleich zu europäischen Vorgaben finden Sie in der BAuA-Information „Kennzeichnung von Masken aus USA, Kanada, Australien/Neuseeland, Japan“ .
Kontakt
Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Kontaktperson
Dipl.-Ing. Bernd Berressem
Arbeitsschutz, Gefahrstoffrecht, Arbeitsmedizin, Ausschuss für Gefahrstoffe
- E-Mail: berressem@vci.de