Corona: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Schutzmasken ohne CE-Kennzeichnung nutzen

25. März 2020 | Bericht

Das Bundesarbeitsministerium und das Bundesgesundheitsministerium haben am 13. März 2020 eine Empfehlung für die Beurteilung der Verkehrsfähigkeit von Schutzgütern und -ausrüstungen ohne CE/NE-Kennzeichnung im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus erstellt.

Angesichts der Ausbreitung des Coronavirus kann aktuell auch Schutzausrüstung ohne CE-Kennzeichnung verwendet werden. - Bild: © Alice July/stock.adobe.com
Angesichts der Ausbreitung des Coronavirus kann aktuell auch Schutzausrüstung ohne CE-Kennzeichnung verwendet werden. - Bild: © Alice July/stock.adobe.com

Danach kann persönliche Schutzausrüstung (PSA), die in den USA, Kanada, Australien oder Japan verkehrsfähig wäre, derzeit auch in Deutschland als verkehrsfähig angesehen werden, auch wenn sie keine CE-Kennzeichnung trägt und ihr kein Konformitätsnachweis oder eine deutsche Betriebsanleitung beiliegt. Sollte die Verkehrsfähigkeit für einen der vorgenannten Staaten nicht vorliegen, muss im Einzelfall, zum Beispiel durch eine notifizierte Stelle, überprüft werden, ob die PSA den EU-Schutzstandards entspricht.

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Dipl.-Ing. Bernd Berressem

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Arbeitsschutz, Gefahrstoffrecht, Arbeitsmedizin, Ausschuss für Gefahrstoffe