Corona: Produktion von persönlicher Schutzausrüstung
Bundesgesundheitsministerium ruft zu Angeboten auf
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat jetzt das Verfahren zur Beschaffung in Deutschland gefertigter persönlicher Schutzausrüstung, wie Atemmasken, OP-Masken, Schutzkittel, veröffentlicht.

Unternehmen, die solche Schutzausrüstung liefern wollen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- ein Produktionsstandort in Deutschland,
- erste Lieferung bis spätestens 15. August 2020,
- eine Laufzeit bis Ende 2021,
- Einhaltung bestimmter wöchentlicher Mindestmengen.
Das Angebot muss auch enthalten, zu welchem Preis ein Unternehmen mit welcher Menge zu diesen Bedingungen einen Vertrag mit dem BMG schließen würde.
Angebote sind bis Freitag, den 3. April 2020, 24.00 Uhr, an folgende E-Mail-Adresse zu der vom BMG beauftragten Rechtsanwaltskanzlei Müller-Wrede & Partner zu übermitteln: Schutzausruestung@mwp-berlin.de
Rückfragen zum Vertrag unter folgender Telefonnummer: 030 399 250 0.
Für die Einreichung der Angebote sind zwingend die vom BMG veröffentlichten Vergabeunterlagen zu verwenden. Sie finden die Unterlagen hier: Bundesministerium für Gesundheit: Schutzausrüstung aus deutscher Herstellung