Bundesarbeitsministerium stellt Schutzstandard COVID-19 vor

Einheitlicher Arbeitsschutz gegen das Corona-Virus

20. April 2020 | Bericht

Das Bundesarbeitsministerium hat mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung den neuen Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 vorgestellt. Ein solcher einheitlicher Infektionsschutzstandard in den Unternehmen soll den Menschen die notwendige Sicherheit geben, ihre Arbeit wieder aufzunehmen.

Mit dem Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 werden Anforderungen für ein schrittweises Hochfahren der Betriebe formuliert. - Foto: © Me studio/stock.adobe.com
Mit dem Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 werden Anforderungen für ein schrittweises Hochfahren der Betriebe formuliert. - Foto: © Me studio/stock.adobe.com

Mit dem Standard werden konkrete Anforderungen an den Arbeitsschutz für ein schrittweises Hochfahren der Betriebe formuliert. Verantwortlich für die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen ist der Arbeitgeber.

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Dipl.-Ing. Bernd Berressem

Kontaktperson

Dipl.-Ing. Bernd Berressem

Arbeitsschutz, Gefahrstoffrecht, Arbeitsmedizin, Ausschuss für Gefahrstoffe