Arbeitsschutz während der Corona-Pandemie

Damit Beschäftigte wieder sicher arbeiten können

19. Mai 2020 | Bericht

Immer mehr Unternehmen planen die Rückkehr zum Betriebsalltag. Doch was heißt schon normal in Zeiten von Corona? Die Firmen treibt vor allem die Frage um, wie sie ihre Mitarbeiter und Kunden vor einer Ansteckung mit dem Virus schützen können. Das wichtigste Gebot heißt hier: Abstand halten - und zwar mindestens 1,5 Meter. Auch der neue SARS-CoV2-Arbeitsschutzstandard des Bundesarbeitsministeriums soll Beschäftigten Sicherheit geben, ihre Arbeit wieder aufzunehmen. Die Verantwortung für die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen trägt der Arbeitgeber.

Eines der wichtigsten Gebote bei der Arbeitsplatzgestaltung heißt: Abstand halten - und zwar mindestens 1,5 Meter. - Bild: © lnvl/stock.adobe.com
Eines der wichtigsten Gebote bei der Arbeitsplatzgestaltung heißt: Abstand halten - und zwar mindestens 1,5 Meter. - Bild: © lnvl/stock.adobe.com

Zum Schutz der Arbeitnehmer hat die Bundesregierung den neuen Sars-CoV2-Arbeitsschutzstandard eingeführt. Sie hat damit den regulären Arbeitsschutz um den Infektionsschutz ergänzt und konkretisiert. Ziel ist, durch die „Unterbrechung der Infektionsketten die Bevölkerung zu schützen, die Gesundheit von Beschäftigten zu sichern, das Wiederanfahren der Wirtschaft zu ermöglichen und zugleich einen mittelfristig andauernden Zustand flacher Infektionskurven herzustellen.“ Der Standard weist auf besondere technische und organisatorische Maßnahmen hin, welche die Unternehmen umsetzen sollen.

Arbeitsplatzgestaltung

Hier ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Mitarbeitern einzuhalten. Ist das nicht möglich, müssen die Unternehmen alternative Schutzmaßnahmen ergreifen – zum Beispiel mit transparenten Abtrennungen. Daneben sollten die Betriebe organisatorische Maßnahmen prüfen. Dazu zählen beispielsweise mobiles Arbeiten im Wechsel, versetzte Arbeitszeiten und Pausen, um Doppelbelegungen von Büros zu vermeiden oder auf wenige Zeiten zu begrenzen. In Zweifelsfällen, bei denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, ist den Beschäftigten eine Mund-Nasen-Bedeckung zur Verfügung zu stellen, die die Mitarbeiter tragen müssen.

Sanitärräume, Kantinen und Pausenräume

Die Unternehmen müssen hautschonende Flüssigseife und Handtuchspender bereitstellen, für regelmäßiges Reinigen von Türklinken und Handläufen sorgen sowie einen ausreichenden Schutzabstand sicherstellen.

Lüftung

Die Arbeitsräume sollten regelmäßig gelüftet werden. Das verbessert die Luftqualität und verringert das Ansteckungsrisiko.

Infektionsschutzmaßnahmen für Baustellen, Außen- und Lieferdienste, Transporte und Fahrten innerhalb des Betriebs

Auch hier sollten möglichst Abstände von 1,5 Metern gehalten werden. Die Betriebe sollten prüfen, ob vereinzeltes Arbeiten möglich ist. Hilfreich ist auch das Bilden kleiner, fester Teams, zum Beispiel aus zwei bis drei Personen.

Zusätzlich müssen Firmenfahrzeuge mit Utensilien zur Handhygiene (Desinfektion, Papiertücher, Müllbeutel) ausgestattet werden. Auch eine regelmäßige Reinigung der Fahrzeuginnenräume dient dem Schutz vor einer Ansteckung.

Sammelunterkünfte

Hier gilt auch, dass möglichst kleine, feste Teams gebildet werden sollen, die zusammenarbeiten. Die Räume sollten schichtweise beziehungsweise in festen Gruppen genutzt werden. Grundsätzlich ist eine Einzelbelegung der Schlafräume anzustreben. Die Unternehmen sollten Zusatzräume für Isolierung infizierter Personen vorhalten.

Mobiles Arbeiten

Büroarbeiten sollten nach Möglichkeit durch mobiles Arbeiten ausgeführt werden – soweit dies unter Berücksichtigung dienstlicher Interessen sinnvoll umsetzbar und zu einer Verbesserung des Infektionsschutzes geeignet und verhältnismäßig ist.

Dienstreisen und Meetings

Dienstreisen, Präsenzveranstaltungen und Besprechungen sind auf ein Minimum zu reduzieren.

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Dipl.-Ing. Bernd Berressem

Kontaktperson

Dipl.-Ing. Bernd Berressem

Arbeitsschutz, Gefahrstoffrecht, Arbeitsmedizin, Ausschuss für Gefahrstoffe