Corona: Hilfe für den Mittelstand

100-prozentige Staatshaftung für KfW-Kredite geplant

06. April 2020 | Bericht

Liquiditätsengpässe gehören zu den gravierendsten wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise. Die Bundesregierung hat daher bei einer Krisensitzung am 6. April weitere Erleichterungen für Mittelständler beschlossen.

Beim geplanten KfW-Schnellkredit übernimmt der Staat 100 Prozent der Kreditrisiken. Die Kreditlaufzeiten werden auf 10 Jahre verlängert. -Foto: © Martin Debus/stock.adobe.com
Beim geplanten KfW-Schnellkredit übernimmt der Staat 100 Prozent der Kreditrisiken. Die Kreditlaufzeiten werden auf 10 Jahre verlängert. -Foto: © Martin Debus/stock.adobe.com

Bei den staatlichen Liquiditätshilfen gab es bisher für mittelständische Unternehmen ein Problem: Die Besicherung durch die Hausbanken bei den vorgesehenen KfW-Krediten führte zu langwierigeren Prüfverfahren und einer schleppenden Auszahlung von Geldern. Der VCI hatte bereits früh auf diese Problemlage hingewiesen. Nun hat die Bundesregierung unter anderem beschlossen, dass Kredite für Mittelständler für eine begrenzte Zeit mit einer 100-prozentigen Staatshaftung abgesichert werden sollen. Der so genannte KfW-Schnellkredit kann nach Genehmigung durch die EU-Kommission starten.

Folgende Maßnahmen sind geplant:

Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll ein „Sofortkredit“ mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:

  • Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
  • Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Zinssatz in Höhe von aktuell 3 Prozent mit 10 Jahren Laufzeit.
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 Prozent durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.

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Pressemitteilung von BMWi, BMF und KfW: Bundesregierung beschließt weitergehenden KfW-Schnellkredit für den Mittelstand

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