Beschränkung von Polymeren als „absichtlich eingesetztes Mikroplastik"

VCI-Position zum ECHA-Vorschlag zur Beschränkung von Polymeren als „absichtlich eingesetztes Mikroplastik“

18. September 2019 | Position

Langfassung zu diesem Dokument

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat gemäß der REACH-Verordnung im Rahmen eines sog. Annex XV-Dossiers einen Vorschlag zur Beschränkung mit dem Titel „Proposal for a Restriction - Substances Names: Intentionally added Microplastics“ vorgelegt. Industrieübergreifend ergeben sich erhebliche Rechtsunsicherheiten bei der Frage, welche Produkte betroffen sind. Problematisch sind außerdem die geforderten sehr aufwändigen Kennzeichnungs- und jährlichen Meldepflichten an die ECHA. Das Positionspapier zeigt an konkreten Beispielen Probleme und Auswirkungen des Beschränkungsvorschlages auf.

Der ECHA-Vorschlag zur Beschränkung von Polymeren als „absichtlich eingesetztes Mikroplastik“ bringt erhebliche Rechtsunsicherheiten mit sich. - Foto: © Fabien Cimetière / Fotolia.com
Der ECHA-Vorschlag zur Beschränkung von Polymeren als „absichtlich eingesetztes Mikroplastik“ bringt erhebliche Rechtsunsicherheiten mit sich. - Foto: © Fabien Cimetière / Fotolia.com

Der Titel der Beschränkung und auch nahezu alle Aussagen im Dossier (z. B. Aussagen zur Stoffidentität oder zur Risikobewertung) suggerieren, dass es sich um eine Beschränkung von „Microplastic“ (Mikrokunststoff) handelt. Tatsächlich adressiert die vorgeschlagene Beschränkung aber alle Polymere sowie praktisch alle polymerhaltigen bzw. polymerbeschichteten Materialien und nicht lediglich „Microplastic“.

Die Vorgaben, Definitionen und der Geltungsbereich der Beschränkung sind so komplex und so umfangreich, dass unklar und unverständlich ist, was genau erfasst werden soll. Wie im VCI-Positionspapier zum ECHA Annex XV ausführlich dargelegt, verstößt der Beschränkungsvorschlag damit gegen wichtige Vorgaben der REACH-Verordnung.

Industrieübergreifend ergeben sich erhebliche Rechtsunsicherheiten bezüglich der Frage, welche Produkte betroffen sind. Problematisch sind außerdem die geforderten sehr aufwändigen Kennzeichnungs- und jährlichen Meldepflichten an die ECHA.

Das Positionspapier zeigt die Auswirkungen auf Unternehmen, Lieferketten und Produkte anhand konkreter Branchen. Folgende Themen werden dabei betrachtet:

  • Wettbewerbsverzerrung und Vollzug
  • Rechtssicherheit für nicht feste Polymere
  • Kosmetika
  • Pflanzenschutz- und Düngemittel
  • Arzneimittel
  • Medizinprodukte
  • Nahrungsergänzungsmittel und sonstige Lebensmittel
  • Farben, Lacke und Druckfarben
  • Beschichtungsmittel und Klebstoffe
  • Bauchemische Produkte
  • Kunststoffgranulate
  • Einstreugranulate für Kunstrasen-Sportplätze

Das vollständige Positionspapier (Umfang: 13 Seiten) finden Sie im Download-Bereich im Kopf dieser Seite.

Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Dr. Michael Lulei

Kontaktperson

Dr. Michael Lulei

Abteilungsleitung Produktsicherheit, Internationale Chemikalienpolitik, Produkt- und Chemikaliensicherheit

Dr. Denis Pahlke

Kontaktperson

Dr. Denis Pahlke

Beschränkungen und Zulassungen unter REACH, Mikrokunststoffe, Nanomaterialien unter REACH, Polymere