Vertragsmuster

Vertrag zwischen außereuropäischem Hersteller und Alleinvertreter

17. Juli 2008 | Leitfaden

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Der VCI stellt einen Mustervertrag zur Bestellung eines Alleinvertreters zur Verfügung. Das Muster wurde von der Kanzlei Redeker Sellner Dahs & Widmaier für den VCI erstellt.

Nach Artikel 8 der REACH-Verordnung kann eine natürliche oder juristische Person mit Sitz außerhalb der Gemeinschaft, die einen Stoff als solchen, in Zubereitungen oder in Erzeugnissen herstellt, eine Zubereitung formuliert oder ein Erzeugnis herstellt, das in die Gemeinschaft eingeführt wird, in gegenseitigem Einverständnis eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft bestellen, die als ihr alleiniger Vertreter die Verpflichtungen für Importeure erfüllt.

Die Ausarbeitung des Mustervertrags wurde von den Arbeitsgruppen Rechtsfragen der Chemikalienpolitik und REACH - Fragen / Interpretationen begleitet. Das Muster kann nicht jede denkbare Fallkonstellation und Problematik abdecken, es soll vielmehr als solide Grundlage für die Erstellung individueller Verträge zwischen Nicht-EG-Herstellern und Alleinvertretern dienen. Eine solche individuelle Prüfung, ob die Regelungen des Mustervertrages für den konkreten Fall geeignet und welche anderen Regelungen gegebenenfalls erforderlich oder zweckmäßig sind, ist unentbehrlich.

Das Vertragsmuster bietet einige Klauseln optional an. Außerdem sind Kommentare zu verschiedenen Aspekten der Vertragsgestaltung eingefügt, um die Anpassung an die individuellen Bedürfnisse zu erleichtern.

Eine englische Übersetzung des Vertragsmusters steht ebenfalls zur Verfügung.


Inhaltsverzeichnis:
I Allgemeines
II 1. Auftrag und Bestellung
II 2. Aufgaben und Pflichten von OR
II 3. Aufgaben und Pflichten des außereuropäischen Herstellers
II 4. Informationsaustausch und Kooperation
II 5. optional: Zustimmungsvorbehalt
II 6. optional: Alleinvertretung für mehrere außereuropäische Hersteller
II 7. Aufwendungsersatz/Budget
II 8. Vergütung
II 9. Vertraulichkeit, Geheimhaltung, Rechte an Daten
II 10. Wettbewerbsrechtlich relevantes Verhalten
II 11. Haftung und Gewährleistung
II 12. Beendigung des Vertrages
II 13. Schiedsgerichtsklausel
II 14. Rechtsstatut
II 15. Schlussklauseln

Anlagen
Anlage 1 Stoffdefinition
Anlage 2 (optional) Aufgaben des unabhängigen Treuhänders
Anlage 3 vorhandene Studien zum Stoff
Anlage 4 vorhandene Informationen des außereuropäischen Herstellers zu eingeführten Mengen und zu belieferten Kunden/Importeuren in der EG
Anlage 5 Musterschreiben zur Information an Kunden/Importeure
Anlage 6 Vollmacht
Anlage 7 (optional) Vollmacht von OR für XY zur Aktualisierung der Registrierung nach Artikel 22 Abs. 1 (a) REACH-VO durch XY (im Namen von OR) für den Fall eines späteren Austauschs des Alleinvertreters

Nutzungsbedingungen:
Das Copyright an den eingestellten Dokumenten steht der Kanzlei Redeker, Sellner, Dahs & und Widmaier zu. Die Dokumente können für eigene, nicht kommerzielle Zwecke (z. B. die Erarbeitung von eigenen Verträgen) kostenlos heruntergeladen und genutzt werden.
Das Vertragsmuster wurde sorgfältig und nach bestem Wissen der an der Erarbeitung Beteiligten ausgearbeitet. Weder VCI noch die Kanzlei Redeker, Sellner, Dahs & Widmaier übernehmen die Gewährleistung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Dokumente sowie für deren Anwendbarkeit im konkreten Einzelfall. Eine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, einschließlich entgangenen Gewinns, die aufgrund von Informationen auf dieser Website entstehen, wird ausgeschlossen.

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 Dominik Jaensch

Kontaktperson

Dominik Jaensch

Rechtsfragen REACH, Strafrecht, Versicherungsfragen, Verwaltungs-/Umwelthaftungsrecht