Dual Use Research of Concern

Dual Use Research of Concern

Für die Deutsche Industrievereinigung Biotechnologie (DIB) im VCI stellt „Dual Use Research of Concern“ (DURC) ein Querschnittsthema im Bereich der industriellen Biotechnologie da. Gerade in den Bereichen der Synthetischen Biologie, Gene Editing und im Zusammenhang mit dem Nagoya- und Cartagena Protokoll, sowie dem Chemie- und Biowaffenübereinkommen tritt die DURC Thematik immer wieder auf. Ebenfalls fließt die Auseinandersetzung mit der Bioethik in die Dual-Use Thematik mit ein.

Die DIB hat in Abstimmung mit ihren Mitgliedern folgende Basisposition zu DURC entwickelt:

Unter der „Dual-Use“ Thematik, auch „Dual Use Research of Concern“ (DURC), versteht man die Möglichkeit, dass nützliche Forschungsergebnisse missbraucht werden. Die Freiheit der Forschung ist durch das Grundgesetz (Art. 5 Abs. 3) geschützt und muss politisch unabhängig bleiben. Die verantwortliche Selbstregulierung der Forschung ist daher von großer Bedeutung. Wir setzen uns dafür ein, dass die von der Wissenschaft anerkannten ethischen Prinzipien sowie Mechanismen zum verantwortungsvollen Umgang mit Forschungsfreiheit und Forschungsrisiken auch in der industriellen Forschung als Maßstab gelten.

Bioethik

Die Auseinandersetzung mit Bioethik findet vorrangig in den Bereichen der Biotechnologie und Medizin statt und fließt zudem in die Dual-Use Thematik mit ein.

Bioethik bezeichnet die ethische Reflexion von grundsätzlichen Fragen, die sich aus dem Umgang des Menschen mit der belebten Umwelt, sowohl mit dem Leben (anderer Menschen), den Tieren, der Natur und den möglichen biotechnischen und medizinischen Anwendungen ergeben. Diese ethischen Fragestellungen führen in der Öffentlichkeit häufig zu sehr kontrovers geführten Diskussionen. Die Auseinandersetzungen basieren dabei häufig auf unterschiedlichen Weltsichten, die meist auf die unterschiedlichen kulturellen, gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe zurückzuführen sind.

Bioethische Fragen ergeben sich aus dem biotechnologischen Fortschritt in allen Bereichen der Biotechnologie. Der Fortschritt ermöglicht immer neue Handlungs- und Forschungsoptionen wie

  • die Nutzung von genetisch veränderten Mikroorganismen zum Beispiel in der industriellen Biotechnologie
  • die Erforschung immer neuerer Medikamente, Diagnose- und Prognoseverfahren
  • die besonders leichte, schnelle und präzise Veränderung des Genoms durch Gene Editing

Die Bioethik beschäftigt sich infolgedessen mit der Nutzung von Reflexionsressourcen und –methoden, um moralisch verantwortliche Entscheidungen in bioethischen Problemfragen treffen zu können.

Es ist wichtig die unterschiedlichen Positionen zu kontrovers diskutierten Themen innerhalb der Biotechnologie aufzunehmen, zu bewerten und die eigene Positionsfindung miteinfließen zu lassen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass die bioethischen Diskussionen von Land zu Land sehr unterschiedlich geführt werden und einem gesellschaftlichen Wandel unterliegen. Dies ist gerade im Hinblick auf die europäische und internationale Vernetzung der DIB wichtig. Es gilt diese Veränderungen wahrzunehmen und sowohl auf nationaler, wie europäischer und internationaler Ebene zu begegnen und bei der eigenen Position mit einfließen zu lassen.

Moratorium für Keimbahnexperimente

Wissenschaft und Öffentlichkeit diskutieren intensiv die Forderung nach einem Moratorium für Keimbahn-Experimente. Die DIB unterstützt das: Die gentherapeutische Veränderung der menschlichen Keimbahn, die zu einer Vererbbarkeit der eingebrachten oder veränderten Gene führen würde, ist aus ethischen und praktischen Gründen nicht vertretbar.

Derzeit zählt das Biowaffenübereinkommen 183 Mitglieder, darunter alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und NATO. © (c) view7/Fotolia.com

Biowaffenübereinkommen

Das Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen (BWÜ) trat am 26. März 1975 in Kraft. Es enthält ein umfassendes Verbot biologischer Waffen.

Derzeit zählt das BWÜ 183 Mitglieder, darunter alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und NATO. Vier weitere Staaten haben das Übereinkommen unterzeichnet, es aber noch nicht ratifiziert. Es gibt zehn Staaten, die das Übereinkommen weder unterzeichnet haben noch ihm beigetreten sind.

Die DIB unterstützt das Biowaffenübereinkommen.

Weitere Infos

  • The Biological Weapons Convention ( BWC )
  • Übersicht der Vertrags- und Nichtvertragsstaaten des BWÜ
Dr. Ricardo Gent

Kontaktperson

Dr. Ricardo Gent

Biotechnologie, Geschäftsführung DIB