Biologische Vielfalt

Biologische Vielfalt

Biologische Vielfalt oder Biodiversität (Position DIB/VCI ) beschränkt sich nicht nur auf die Artenvielfalt bei Tieren, höheren Pflanzen, Moosen, Flechten, Pilze und Mikroorganismen sondern umfasst darüber hinaus die genetische Vielfalt, sowie die Lebensräume der Organismen und die Ökosysteme. Die "Erhaltung der biologischen Vielfalt" umfasst deren "Schutz" und "nachhaltige Nutzung".

Biotechnologie-, Chemie- und Pharma-Unternehmen nutzen genetische Ressourcen aus aller Welt. Sie stellen daraus unter anderem Arzneimittel, Chemikalien, Biokraftstoffe und viele weitere Produkte des alltäglichen Lebens her. Die DIB unterstützt daher den wirksamen Schutz und die nachhaltige Nutzung dieser - zum großen Teil noch gar nicht erschlossenen - Ressourcen.

Einen wichtigen Beitrag hierzu leistet das Nagoya-Protokoll.

Biodiversität & Nachhaltigkeit

Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity - CBD) ist ein am 29. Dezember 1993 in Kraft getretenes internationales Umweltabkommen. Die Konvention wurde von 168 Staaten, darunter auch die Europäische Union, unterzeichnet.

Das Übereinkommen verfolgt drei Ziele:

  • Erhaltung der biologischen Vielfalt,
  • Nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile,
  • Zugangsregelung und gerechter Ausgleich von Vorteilen, welche aus der Nutzung genetischer Ressourcen entstehen (Access and Benefit Sharing, ABS )

Die biologische Vielfalt oder Biodiversität umfasst dabei die Artenvielfalt, die genetische Vielfalt innerhalb einzelner Arten sowie die Vielfalt der Ökosysteme.

Die Biotechnologieindustrie unterstützt uneingeschränkte die drei Ziele des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) und des Nagoya-Protokolls über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile.

Alle mit biotechnologischen Verfahren oder Produkten wertschaffenden Industrien und Forschungseinrichtungen sind von den Ausführungsbestimmungen der CBD betroffen. Dabei ist das Maß der Betroffenheit einzelner Sektoren sehr unterschiedlich und hängt im Detail insbesondere von der Definition des Anwendungsbereichs sowie der Stellung in der industriellen Wertschöpfungskette ab. Insbesondere wenn Produkte selbst wieder genetische Ressourcen sind, können sehr komplexe Fragen nach dem Ursprungsland einer genetischen Ressource oder dem Beitrag zur Wertschöpfung entstehen.

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Nagoya-Protokoll

Das Nagoya-Protokoll, ist ein völkerrechtlich bindender Vertrag, der den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile regelt (Access and Benefit-Sharing - ABS )

Damit dient es der Umsetzung des dritten Zieles des internationalen Übereinkommens über die Biologische Vielfalt (Convention on Biological Biodiversity - CBD) und trägt zur weltweiten Erhaltung der Biodiversität bei. Auf diese Weise soll in Herkunftsländern genetischer Ressourcen auch ein ökonomischer Anreiz für den langfristigen Erhalt der biologischen Vielfalt gesetzt werden.

In der EU wird die Umsetzung des Nagoya-Protokolls durch die EU-Verordnung Nr. 511/2014 spezifiziert. Mittels dieser Verordnung wird insbesondere die Sorgfaltspflicht, der alle Nutzerrinnen und Nutzer von genetischen Ressourcen und von darauf bezogenem traditionellem Wissen unterworfen sind, geregelt. Diese Sorgfaltspflicht beinhaltet die Pflicht zum Risikomanagement, das auf den drei Pfeilern Dokumentationspflicht, Risikobewertungspflicht und Risikobewertungspflicht und Risikominderungsmöglichkeiten beruht.

Die EU-Kommission ist dringend aufgerufen, Anreize für die stärkere Nutzung genetischer Ressourcen zu setzen. Nur so können diese Ressourcen und ihre Produkte nachhaltig für Mensch, Tier und Umwelt genutzt werden. Die DIB setzt sich ausdrücklich dafür ein, alltagstaugliche, transparente und faire Umsetzungsregelungen zu schaffen. Am Ende profitiert davon der Schutz der Biodiversität ebenso wie die Schwellen- und Entwicklungsländer, deren Interessen mit dem Nagoya-Protokoll ausdrücklich gestärkt werden!

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Dr. Ricardo Gent

Kontaktperson

Dr. Ricardo Gent

Biotechnologie, Geschäftsführung DIB