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Verbändestellungnahme zum EuGH-Urteil

17. April 2019 | Position

Langfassung zu diesem Dokument

In einem gemeinsamen, an die Politik adressierten Schreiben haben sich insgesamt 19 Verbände der agrarischen Wertschöpfungskette zusammengeschlossen, um ihre Sorgen über die Auswirkungen des EuGH-Urteils zu neuen Züchtungsmethoden zu äußern. Sie fordern die Politik zu einer wissenschaftsbasierten Anpassung des Gentechnikrechts auf.

17 Verbände, darunter die Deutsche Industrievereinigung Biotechnologie (DIB) und der Industrieverband Agrar, fordern die Politik zu einer wissenschaftsbasierten Anpassung des Gentechnikrechts auf.
17 Verbände, darunter die Deutsche Industrievereinigung Biotechnologie (DIB) und der Industrieverband Agrar, fordern die Politik zu einer wissenschaftsbasierten Anpassung des Gentechnikrechts auf.

„Sehr geehrte Damen und Herren,

als Vertreter der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft betrachten wir das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in der Rechtssache C-528/16 zur Einordung von neuen Mutageneseverfahren mit großer Sorge.

In seinem Urteil stellt das Gericht fest, dass Pflanzen, die mit Hilfe innovativer Methoden der gerichteten Mutagenese gezüchtet wurden, als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) unter die Vorschriften der Freisetzungsrichtlinie 2001/18 fallen.

Eine Differenzierung auf Grundlage der Art der konkret erzeugten genetischen Veränderung in einer Pflanze ist nach Auslegung des EuGH in der Richtlinie 2001/18 nicht vorgesehen. Dabei können mit Hilfe der neuen Verfahren gerade auch solche Pflanzen erzeugt werden, die sich von natürlich entstandenen oder durch klassische Kreuzung gezüchteten Sorten nicht unterscheiden!

Die jetzige Rechtsprechung des EuGH stellt die Agrar- und Ernährungswirtschaft vor erhebliche Probleme. Bereits 2017 hatten die Fachbehörden des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (1) darauf hingewiesen, dass durch neue Züchtungsmethoden erzeugte Mutationen nicht von natürlich auftretenden zu unterscheiden sind. Unklar ist vor diesem Hintergrund, wie die Zulassungsvoraussetzung, ein eindeutiges Nachweis- und ldentifizierungsverfahren für den jeweiligen GVO bereitzustellen, erfüllt werden kann. Dies stellt den internationalen Handel von Agrarprodukten aber auch die Behörden wie z.B. die der Lebens- und Futtermittelüberwachung vor heute nahezu unüberwindbare Hindernisse bei der Überwachung, Kontrolle bzw. Rückverfolgbarkeit entsprechender Produkte.

Die deutsche Agrar- und Ernährungswirtschaft ist eng in internationale Warenströme eingebunden. In Ländern außerhalb der EU finden neue Züchtungsmethoden bereits Anwendung, werden dort jedoch nicht der Gentechnik zugeordnet und damit hergestellte Produkte entsprechend nicht gekennzeichnet. Eine rechtssichere Einfuhr von Agrarerzeugnissen ist damit gegenwärtig ausgeschlossen.

Darüber hinaus führen die Anforderungen an die Zulassung von GVO in der EU und die hohen Kosten des Zulassungsverfahrens in der Konsequenz dazu, dass die Agrarbranche in Deutschland vom wissenschaftlichen Fortschritt durch die Anwendung der neuen Züchtungsmethoden ausgeschlossen wird. Das führt zu einem Wettbewerbsnachteil im Vergleich zu Regionen mit innovationsfreundlicheren gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Eine schwerwiegende Konsequenz für den Fortschritt in der Züchtung ist, dass die Nutzung von genetischem Material auch für die klassische Kreuzungszüchtung stark eingeschränkt wird. Für wertvolle Kreuzungspartner aus Regionen außerhalb der EU kann eine GVO-Freiheit in Bezug auf den Einsatz neuer Methoden nicht sichergestellt werden. Auf eine Verwendung genetischer Ressourcen aus diesen Regionen muss damit möglicherweise verzichtet werden.

Wir sind bestrebt, zusammen mit den Entscheidungsträgern aus Politik und Administration und der Öffentlichkeit an einer Verbesserung der gegenwärtigen Situation zu arbeiten. Wir setzen uns hierbei für die Berücksichtigung wissenschaftsbasierter Kriterien zur Beurteilung von Pflanzen und Produkten ein, die mit Hilfe der neuen Züchtungsmethoden entwickelt werden.

Nur so kann sich das enorme Potenzial der neuen Methoden zugunsten der Verbraucher und der Umwelt sowie einer zuverlässigen Lebensmittelversorgung in Deutschland vollständig entfalten.

Das EuGH-Urteil ist aus unserer Sicht in der Praxis für Pflanzen und Produkte aus neuen Züchtungsmethoden nicht umsetzbar. Pflanzen, die sich nicht von klassisch gezüchteten unterscheiden, dürfen nicht als GVO reguliert werden.

Wir halten es für notwendig, das europäische Gentechnikrecht in der Form anzupassen, dass es sich an wissenschaftlichen Grundsätzen orientiert und neuesten Entwicklungen in der Pflanzenzüchtung Rechnung getragen wird. Wir bitten Sie, sich auf deutscher und europäischer Ebene dafür einzusetzen."

(1) Wissenschaftlicher Bericht zu den neuen Techniken in der Pflanzenzüchtung und der Tierzucht und ihren Verwendungen im Bereich der Ernährung und Landwirtschaft (Stand: 23. Februar 2018; Autoren: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Bundesinstitut für Risikobewertung sowie vier Forschungsinstitute; PDF-Datei; Umfang: 78 Seiten) .

Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Dr. Ricardo Gent

Kontaktperson

Dr. Ricardo Gent

Biotechnologie, Geschäftsführung DIB