Enttäuschendes Urteil

EuGH setzt Gene-Editing mit Gentechnik gleich

30. August 2018 | Bericht

Ende Juli 2018 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein wichtiges Urteil zur rechtlichen Einordnung von Gene-Editing-Methoden verkündet. Die Richter hatten zuvor geprüft, ob die Methoden unter das Gentechnikrecht fallen oder ob die im Gesetz verankerte Mutageneseausnahme greift. Der EuGH entschied, dass bei jeder Anwendung von Gene-Editing gentechnisch veränderte Organismen (GVO) entstehen.

Blick in die große Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) - Foto: © Gerichtshof der Europäischen Union
Blick in die große Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) - Foto: © Gerichtshof der Europäischen Union

Gene-Editing ist eine der größten methodischen Innovationen in der Molekularbiologie seit mehr als 20 Jahren. Es umfasst ein Bündel von Methoden, mit dem einzelne DNA-Bausteine punktgenau und so präzise wie noch nie bearbeitet werden können. Zu den Methoden gehören beispielsweise Zinkfinger-Nukleasen, TALEN oder CRISPR-Cas9. Gene können ein- und ausgeschaltet, repariert, eingefügt, ersetzt oder reguliert werden. Die Techniken werden daher als gezielte Mutagenese bezeichnet und sind im Vergleich zu herkömmlichen Methoden unkompliziert, zeitsparend und kostengünstig.

Sie finden bereits weltweit Anwendung in der molekulargenetischen Forschung sowie in der Biotechnologie und Biomedizin. Das reicht von der Grundlagenforschung über Mutationen in Moskitos, um Malaria zu bekämpfen, über die Behandlung von Erbkrankheiten wie Mukoviszidose und die selektive Eliminierung antibiotikaresistenter Keime bis hin zu klimaresistenteren und nährstoffreicheren Pflanzen. Gene-Editing kann in der Pflanzenzüchtung dieselben Veränderungen hervorrufen wie traditionelle Züchtungsverfahren oder natürliche Mutationen. Dennoch entschied der EuGH entgegen der Einschätzung unabhängiger wissenschaftlicher Behörden, dass durch Gene-Editing in jedem Fall GVOs entstehen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) waren zuvor zu einem anderen Ergebnis gekommen. Sie sagen, dass nur einige Methoden zu GVOs führen, andere wiederum nicht.

Kritik aus der Biotech-Industrie

VCI-Hauptgeschäftsführer Utz Tillmann bewertete das Urteil des EuGH als „rückwärtsgewandt und fortschrittsfeindlich“. Es weise den Weg auf ein Abstellgleis und schade der Innovationsfähigkeit des Biotech-Standorts EU erheblich. Der Geschäftsführer der Deutschen Industrievereinigung Biotechnologie (DIB), Ricardo Gent, bezeichnete seinerseits das Urteil als schlechte Nachricht für Pflanzenzüchter, Arzneimittelforscher und Hersteller biobasierter Chemikalien. Hochinnovative Methoden würden ab sofort überreguliert, ohne dass dies wissenschaftlich gerechtfertigt wäre.

Durch Gene-Editing können Organismen entstehen, deren Erbmaterial von natürlichen Varianten oder konventionellen Züchtungsergebnissen nicht zu unterscheiden ist und die daher auch kein höheres Risiko bergen. Die Bewertung der Risiken sollte auf das Produkt bezogen sein, nicht auf das Verfahren. Wenn die Politik die Anwendung von Gene-Editing nun auf der Grundlage des EuGH-Urteils einschränkt, werden Deutschland und Europa gegenüber Ländern wie China und den USA in allen Bereichen der Biotechnologie ins Hintertreffen geraten.

Tatsächlich wird man nun in der EU geneditierte Pflanzen aufgrund der mangelnden Akzeptanz, die mit dem GVO-Begriff einhergeht, nicht vermarkten können. Damit wird auch die Forschung und Entwicklung vorteilhafter Pflanzen in Europa mittels Gene-Editing unattraktiv.

Dieser Artikel ist im chemie report 09/2018 erschienen.