Corona: Außenhandel
Bund erweitert Exportkreditgarantien wegen Corona-Pandemie
Bundeswirtschaftsministerium und Bundesfinanzministerium haben beschlossen, dass ab sofort Exportgeschäfte zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen bis 24 Monate auch innerhalb der EU und in bestimmten OECD-Ländern mit staatlichen Exportkreditgarantien des Bundes abgesichert werden können.

Damit können insbesondere mögliche Engpässe im privaten Exportkreditversicherungsmarkt aufgefangen werden. Dieses Vorgehen hatte sich schon in der Finanzkrise bewährt. Begünstigte Länder sind nun neben der EU auch Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, USA und das Vereinigte Königreich. Die erweiterten Deckungsmöglichkeiten sind zunächst bis zum 31.12.2020 befristet.
Weitere Einzelheiten zu den erweiterten Deckungsmöglichkeiten gibt es auf den Seiten der Auslandsgeschäftsabsicherung der Bundesrepublik Deutschland