Im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) Nr. 5 vom 24.02.2014 sind mehrere neue oder geänderte Arbeitsmedizinische Regeln veröffentlicht worden.
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Neu veröffentlicht wurden:
- AMR 5.1 "Anforderungen an das Angebot von arbeitsmedizinischer Vorsorge"
(Bek. v. 02.12.13)
Zum Download im Portal der BAuA - AMR 6.1 "Fristen für die Aufbewahrung ärztlicher Unterlagen" (Bek. v. 02.12.13)
Zum Download im Portal der BAuA - AMR 6.3 "Vorsorgebescheinigung" (Bek. v. 17.01.14)
Zum Download im Portal der BAuA
Geändert wurden:
- AMR 3.1 "Erforderliche Auskünfte/Informationsbeschaffung über die Arbeitsplatzverhältnisse" (Bek. v. 02.12.13)
Zum Download im Portal der BAuA - AMR 6.2 "Biomonitoring" (Bek. v. 02.12.13)
Zum Download im Portal der BAuA - AMR 13.1 "Tätigkeiten mit extremer Hitzebelastung, die zu einer besonderen Gefährdung führen können" (Bek. v. 02.12.13)
Zum Download im Portal der BAuA
Die Arbeitsmedizinischen Regeln sind im Portal der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unter folgendem Link abrufbar:
http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Ausschuesse/AfAMed/AMR/AMR_content.html
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