Im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 8-9 vom 20.03.2014 wurde die Neufassung der TRGSTechnische Regeln für Gefahrstoffe 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" und die geänderte und ergänzte TRGS 517 "Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Gemischen und Erzeugnissen" bekannt gegeben.
TRGS 519 "Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" (Neufassung)
zum Download im Portal der BAuA
Die Neufassung der TRGS 519 berücksichtigt insbesondere die folgenden Inhalte/Hintergründe:
- Anpassung der TRGS an das ERB-Konzept
- Abgleich mit der Gefahrstoffverordnung/Anpassung an die kommende Gefahrstoffverordnung („Fortbildungsverpflichtung“)
- Anpassung an den Stand der Technik
- Überarbeitung von Begriffsdefinitionen
- Anpassung an Praxisprobleme
- (Neuer Anhang „Mindestanforderungen im Fachbetrieb“)
- Fristen: Abgleich Gefahrstoffverordnung und TRGS 519
TRGS 517 "Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Gemischen und Erzeugnissen" (geändert/ergänzt)
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