VCI-Position kompakt

Klimaschutz­gesetzgebung in der EU

23. März 2023 | Position

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Die EU strebt im Rahmen des Green Deals an, dass Europa bis 2050 klimaneutral wird. Um das zu erreichen, wurde ein ambitioniertes Zwischenziel festgelegt: Bis 2030 sollen die Treibhausgasemissionen um mindestens 55 Prozent sinken.

Den Weg dorthin soll das „Fit for 55-Paket“ der EU-Kommission ebnen. Dabei handelt es sich um umfassende Maßnahmen, mit denen die Energie- und Klimapolitik an die neuen Klimaziele angepasst und überarbeitet werden soll. Die Vorschläge und Positionen zu den einzelnen Rechtsakten von EU-Kommission, Rat und Parlament liegen vor und werden nun verhandelt. Eine politische Einigung konnte bereits beim EU-Emissionshandel und zum europäischen CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) erzielt werden. Die dem EU-Emissionshandel unterliegenden Wirtschaftszweige müssen ihre Emissionen bis 2030 um 62 Prozent gegenüber 2005 senken. Die Sektoren Gebäude, Verkehr und kleine Industrieanlagen erhalten gemeinsam einen separaten Emissionshandel (ETS II).

Bedenkliche Anpassungen beschlossen

Der Schutz vor der Abwanderung von Emissionen in andere Länder („Carbon Leakage“) wird geschwächt. Denn die Beschlüsse sehen vor, dass mit der Einführung der CO2-Grenzabgabe die kostenlose Zuteilung von Emissionshandelszertifikaten für die betroffenen Sektoren schrittweise ausläuft. Es wurde beschlossen, dass der Anwendungsbereich des CO2-Grenzausgleichs aus der Chemiebranche Düngemittel, Ammoniak, Salpetersäure und Wasserstoff umfasst. Perspektivisch sollen bis 2030 alle EU-Emissionshandelsprodukte dem CBAM unterliegen. Dies führt zu steigenden Kosten nachgelagerter Chemieprodukte und zu Wettbewerbsnachteilen – vor allem beim Export.

Das „Fit for 55“-Paket umfasst auch die Überarbeitung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie: Das EU-Ausbauziel für Erneuerbare soll bis 2030 von 32 auf 40 Prozent des Bruttoendenergieverbrauchs angehoben werden. Der RePowerEU-Plan der Kommission sieht eine Anhebung auf 45 Prozent vor. Zudem soll es für die Industrie vorgegebene und jährlich steigende Ziele für den Einsatz erneuerbarer Energien geben.

Die Energieeffizienzrichtlinie sieht nun vor, den Energieverbrauch bis 2030 um 11,7 Prozent im Vergleich zu 2020 zu senken. Damit müssen die Mitgliedstaaten ab 2024 jedes Jahr durchschnittlich knapp 1,5 Prozent ihres Energieverbrauchs zusätzlich einsparen.

Zeitenwende für fossile Rohstoffe

EU-Kommission und Parlament stufen die Gasverstromung unter Einhaltung strenger Vorgaben als nachhaltig ein. Obwohl Erdgas für eine längere Übergangszeit ein wichtiger Energieträger bleiben wird, verdeutlicht der Krieg in der Ukraine, dass verstärkt auf erneuerbare Energiequellen und Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen gesetzt werden muss. Bei der Einfuhr von grünem Wassersstoff und Flüssiggas, die als Brückentechnologie bis zur Treibhausgasneutralität notwendig bleiben, sollte bereits zu Beginn auf eine Diversifizierung der Einfuhrquellen geachtet werden.

DAFÜR SETZT SICH DER VCI EIN

  • Besserer Schutz vor „Carbon Leakage“
    Im EU-Emissionshandel müssen ambitionierte Klimaschutzziele mit einem verbesserten Schutz vor „Carbon Leakage“, dem Abwandern von CO2-Emissionen inklusive Produktion, einhergehen, nicht mit einer Kürzung von Entlastungen. CO2-Grenzabgaben, die handelspolitisch schwierig und für komplexe Chemieprodukte nicht umsetzbar sind, sind dafür kein adäquater Ersatz. Die EU-Kommission sollte die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine bei einer notwendigen Neubewertung des „Fit for 55-Pakets“ berücksichtigen und bereits ambitionierte Maßnahmen nicht zusätzlich verschärfen.
  • Mehr Unterstützung statt unnötiger Vorgaben und Widersprüche
    Die Industrie benötigt Strom aus erneuerbaren Energiequellen und treibhausgasarmen Wasserstoff zu wettbewerbsfähigen Preisen sowie Zugang zu CO2 als neue Kohlenstoffquelle. Die EU sollte deren Verfügbarkeit sicherstellen, statt verpflichtende Ziele für den Einsatz von erneuerbaren Energien in der Industrie einzuführen. Damit die chemisch-pharmazeutische Industrie ihren Beitrag zu den EU-Klimazielen bis 2030 und 2050 leisten kann, müssen alle treibhausgasarmen Technologien zum Durchbruch gebracht werden. Dazu ist wirkungsvolle Förderung ebenso notwendig wie zukunftsfähige Regulierung und Planungssicherheit für Investitionen.

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Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Ass. jur. Isabell Esterhaus

Kontaktperson

Ass. jur. Isabell Esterhaus

Rechtsfragen Energie und Klimaschutz, Klimapolitik